organisatorischer Brandschutz

Lithium-Ionen-Akkus im Brandschutz

Lithium-Ionen-Akkus im Brandschutz ist unser Thema in unserem Blogbeitrag. Die Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus hat in den letzten Jahren rasant zugenommen, angetrieben durch den Boom der Elektromobilität und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien. Doch während diese Akkus äußerst effizient und leistungsstark sind, bringen sie auch spezifische Herausforderungen im Hinblick auf den Brandschutz mit sich. In diesem Beitrag beleuchten wir, wie Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen können, um die Sicherheit bei der Nutzung von Lithium-Ionen-Akkus zu gewährleisten.

Gefahrenpotenzial von und durch Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Ionen-Akkus zeichnen sich durch ihre hohe Energiedichte aus, aber auch durch die Möglichkeit von Wärmeproduktion und Überhitzung, die im Extremfall zu Bränden führen können. Um diesen Gefahren vorzubeugen, ist ein umfassendes Verständnis der Akkutechnologie und ihrer potenziellen Risiken erforderlich.

 

Lagerung und Umgebungsfaktoren

Der richtige Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus beginnt mit der sicheren Lagerung. Diese sollte an einem kühlen, trockenen Ort erfolgen, fernab von brennbaren Materialien. Darüber hinaus können spezielle Lagerräume mit automatischen Feuerlöschanlagen und Brandmeldern einen zusätzlichen Schutz bieten. Des Weiteren können individuelle und spezifische Regelungen für das Unternehmen und deren Mitarbeiter in einer Brandschutzordnung festgehalten werden.

 

Brandschutzsysteme und Löschanlagen

Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutz können Unternehmen auf spezialisierte Brandschutzsysteme zurückgreifen. Automatische Löschanlagen, die auf die Detektion von Lithium-Ionen-Akku-Bränden ausgelegt sind, können im Ernstfall schnell reagieren und die Ausbreitung von Feuer und Rauch eindämmen.

 

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

Ein Schlüsselaspekt der Brandschutzprävention ist die umfassende Ausbildung und Schulung der Mitarbeiter. Bei einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer, sollten sie in den Umgang und die Handhabung von Lithium-Ionen-Akkus unterwiesen werden, damit die potenziellen Risiken bekannt sind. Ein gut informiertes Team kann frühzeitig auf Probleme reagieren und so das Risiko von Bränden oder größeren Schäden minimieren.

 

Regelmäßige Inspektionen und Wartungen

Regelmäßige Inspektionen und Wartungen der Akkus sowie der damit verbundenen technischen Einrichtungen sind entscheidend. Durch eine kontinuierliche Überprüfung können potenzielle Defekte frühzeitig erkannt und behoben werden, um so das Risiko von Bränden zu minimieren. Bei kleineren Batterien oder Knopfzellen, ist eine fachgerechte Nutzung erforderlich. Sie sollten ebenfalls regelmäßig auf Schäden (z. B. auslaufen) überprüft werden.

 

Unser Fazit zur Verantwortungsbewusste Nutzung von Lithium-Ionen-Akkus

Die Nutzung von Lithium-Ionen-Akkus bringt zweifelsohne Vorteile mit sich, aber es ist von elemtar, die damit verbundenen Risiken ernst zu nehmen. Durch eine Kombination aus präventiven Maßnahmen, Brandschutzsystemen und Schulungen können Unternehmen sicherstellen, dass die Vorteile der Akkutechnologie ohne unnötige Risiken genutzt werden. Ein bewusster und verantwortungsbewusster Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus ist der Schlüssel zu einer sicheren und effizienten Energiespeicherung.

Allgemein

Job- und Stellenangebote bei Feuerschutz Roche GmbH

Job- und Stellenangebote bei Feuerschutz Roche GmbH. In unserem Blogbeitrag stellen wir unseren Kooperationspartner aus Köln vor und zeigen, wie sich der Tagesablauf gestaltet.

Logo Roche

Das Unternehmen wurde im Jahr 1976 vom ausgebildeten Kaufmann Alfred Roche als 1-Mann Betrieb in der Kölner Innenstadt gegründet und aufgebaut. Heute zählt die Feuerschutz Roche GmbH zu den renommierten regionalen Brandschutzunternehmen und betreuen weit über 1500 Stammkunden in ganz NRW. So steht Ihnen die Feuerschutz Roche GmbH als eingetragener GLORIA-Kundendienst mit dem Vertrieb sowie der Wartung- und Instandhaltung von sämtlichen Vorrichtungen im vorbeugenden Brandschutz zur Verfügung. Mit dem Generationenwechsel zu Beginn des Jahres 2015 trat eine neue Geschäftsführung auf den Plan. So leitet heute Dipl. Ing (FH) Sotirios Meyer-Parlapanis das Unternehmen und bringt seine langjährige Erfahrung bei Industrieunternehmen wie z.B. Siemens AG, DÜRR AG und ATOS Consulting in die betrieblichen Abläufe ein. Dabei unterstützt insbesondere sein Fachwissen als Projektleiter im Anlagen- und Maschinenbau sowie der Management-Beratung den Weg einer zukunftsweisenden Unternehmensführung. Letztlich werden diese Kenntnisse durch Qualifikation und Fachkompetenz abgerundet: Herr Meyer-Parlapanis ist zertifizierte Fachplaner sowie Sachverständiger im Brandschutz und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Über die nachfolgenden Links gelangt ihr direkt zu den Job- und Stellenangeboten:

Elektriker im anlagentechnischen Brandschutz (m/w/d) in Köln (feuerschutz-roche.de)

Sanitärinstallateur im anlagentechnischer Brandschutz (m/w/d) (feuerschutz-roche.de)

Teamfoto Feuerschutz Roche GmbH

Arbeiten bei Roche in Köln – Wie sieht der Handwerkeralltag bei der Fa. Roche aus?

Der Arbeitstag beginnt morgens um 7:30Uhr.

Die Techniker stärken sich mit kostenlosen Kaffee und Obst für den neuen Arbeitstag, wenn der Tag am Standort beginnt und nicht direkt beim Kunden. Details über Arbeitsaufträge werden besprochen, die Fahrzeuge werden geladen.

Wir sind ein regionaler Handwerksbetrieb.

Unsere Techniker fahren durchschnittlich 3-4 lokale Kunden täglich an. Lokale, betriebsnahe Kunden reduzieren Fahrzeiten der Techniker und erhöhen die Flexibilität bei Kundeneinsätzen, weil unsere Techniker mehr beim Kunden sind als auf der Straße! Das ist uns wichtig. Unsere Kunden als auch unsere Mitarbeiter profitieren von dieser Strategie.

Unsere kaufmännischen Mitarbeiter im Innendienst steuern die Techniker und deren Arbeitsaufträge und sind bestrebt die Fahrzeiten der Techniker zu reduzieren.

Der Schlüssel zum Erfolg ist ein gut gepflegtes IT-System, das bei der Bündelung von Kundenaufträge unterstützt. Die effiziente Bündelung von Arbeitsaufträgen reduziert nicht nur Fahrzeiten, sondern auch den Termindruck bei den Technikern.

Modernes digitales Arbeiten ist wichtiger Erfolgsfaktor, um die Vielzahl an Arbeitsaufträgen zu bewältigen.

Alle Techniker arbeiten mit ein Apple IPad und dokumentieren Ihre Arbeiten im Brandschutz über unsere cloudbasierte IT-Software. Über Chat- und Emailprogramme kommunizieren die Techniker untereinander und mit Kunden. Techniker treten miteinander in engen Kontakt und unterstützen sich bei der Abwicklung von Kundenaufträgen. Handwerker bei uns sind keine Einzelkämpfer, sondern wie der Kölner so gerne sagt „Mir stonn zesamme“!

Jeder Techniker erhält sein eigenes Firmenfahrzeug und arbeitet eigenständig Kundenaufträge ab.

Neue Kollegen fahren jedoch in der Regel gemeinsam mit einem erfahrenen Mitarbeiter um Kunden und Arbeitsprozesse bei uns kennenzulernen. Sobald ein Techniker eigenständig Arbeitsaufträge abwickelt, erhält er sein eigenes Fahrzeug. Ein gutes Fundament ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Aber auch Quereinsteiger ohne technische Ausbildung haben sich durch hohe Motivation und Ehrgeiz einen Platz bei uns erarbeitet. Wir freuen uns auf alle Bewerbungen!

Ein wichtiger Faktor für Zufriedenheit bei unseren Handwerken ist, dass Arbeitsaufträge bei uns flexibel abgearbeitet werden können und nicht starr festgelegt sind.

Techniker können individuell Termine mit Kunden vereinbaren und so Ihre Routen und Arbeitszeiten optimieren. Die erlebte Eigenständigkeit erhöht die Zufriedenheit, weil z.B. Kinder bei Bedarf früher von der Kita abgeholt werden können. 

Damit unsere Handwerker fit bleiben und den Belastungen des Alltags gut bestehen, können alle Mitarbeiter eine Firmenmitgliedschaft im Fitnessstudio erhalten.

Rücken- und Knieprobleme können so vorgebeugt werden. Besonders im fortschreitenden Alter sind vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen wichtig, um gesund durch das Arbeitsleben zu gehen. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter dabei.

Unsere Handwerker sind nicht beschränkt auf ein Gewerk wie z.B. Wartung Feuerlöscher, sondern entwickeln Ihre Fähigkeiten in unterschiedlichen Gewerken z.B. Wartung Brand- und Rauchschutztüren und elektrischen Feststellanlagen.

Unsere Kunden profitieren von breit ausgebildeten Technikern, die Wartezeiten für Kunden reduzieren und Baustellen „abschließen“ können. Unsere Techniker profitieren von der Abwechslung in Ihren Tätigkeiten und sind glücklicher!

Ein individuelles Weiterbildungsprogramm über Präsenz- oder Online Schulungen unterstützt unsere Handwerker in Ihrer täglichen Arbeit. Die Geschäftsführung ist ständig interessiert die besten Schulungen auf dem Markt ausfindig zu machen.

Der erste Schritt ist getan! Aktuell beenden alle Mitarbeiter freitags Ihre Arbeitswoche um 13:00Uhr. Das verlängerte Wochenende erhöht das Wohlbefinden bei allen Kollegen. Das Ziel von Geschäftsführer Sotirios Meyer-Parlapanis ist eine 4-Tage Woche geplant. Schaut also schnell in die oben verlinkten Job- und Stellenangebote von Feuerschutz Roche GmbH.

Gesetz organisatorischer Brandschutz

Die Bedeutung der ASR 2.2 für Unternehmen

Die Bedeutung der ASR 2.2 für Unternehmen zeigen wir euch anhand eines kurzen Überblicks in unserem Blogbeitrag. Welche Themen behandelt die Richtlinie „Maßnahmen gegen Brände“ und worauf liegt der Fokus. Für uns ist dieses Regelwerk ein wichtiges Handwerkzeug, bei der Bewertung von Unternehmen und deren Brandgefahren. Des Weiteren gibt die ASR 2.2. wichtige Hinweise darüber, wie viele Brandschutzhelfer*innen benötigt werden und worauf es bei der Ausbildung und Schulung ankommt.

 

Brandschutz am Arbeitsplatz: Die Bedeutung der ASR 2.2 für Unternehmen

Der Arbeitsschutz ist ein zentrales Thema in Unternehmen, und Brandschutz nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. Die ASR 2.2, auch bekannt als „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) A2.2, liefert wichtige Richtlinien zur Maßnahme gegen Brände am Arbeitsplatz. Für diejenigen, die mit den Inhalten dieser Vorschrift nicht vertraut sind, werfen wir einen genaueren Blick auf die wichtigsten Botschaften.

 

Zielsetzung der ASR 2.2: Schutz vor Bränden am Arbeitsplatz

Die ASR 2.2 hat das klare Ziel, Arbeitsstätten sicherer zu machen und speziell Maßnahmen gegen Brände zu definieren. Die Verordnung setzt dabei auf präventive Ansätze, um Gefahren im Vorfeld zu minimieren.

 

Risikoevaluierung und Brandlasten: Grundlegende Konzepte

Ein zentrales Thema in der ASR 2.2 ist die Risikoevaluierung, bei der Unternehmen ihre Arbeitsstätten auf potenzielle Brandgefahren hin überprüfen sollen. Dabei spielen Brandlasten eine wichtige Rolle. Die ASR 2.2 fordert klare Maßnahmen zur Begrenzung und Kontrolle dieser Brandlasten.

 

Brandverhütung durch geeignete Materialien und Konstruktionen

Ein weiterer Fokus der ASR 2.2 liegt auf der Verwendung geeigneter Materialien und Konstruktionen, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Dies betrifft nicht nur die Auswahl von Baustoffen, sondern auch die richtige Anordnung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen.

 

Fluchtwege und Evakuierungspläne: Sicherheit im Ernstfall

Im Ernstfall ist eine klare Evakuierung von großer Bedeutung. Die ASR 2.2 gibt klare Richtlinien für Fluchtwege vor und betont die Notwendigkeit von gut sichtbaren und verständlichen Evakuierungsplänen, um Mitarbeitern im Notfall eine schnelle Flucht zu ermöglichen.

 

Brandbekämpfungseinrichtungen: Sofortmaßnahmen im Falle eines Brandes

Die ASR 2.2 legt großen Wert auf die Bereitstellung von geeigneten Brandbekämpfungseinrichtungen. Dies umfasst nicht nur Feuerlöscher, sondern auch andere Löschmittel und klare Anweisungen zur sicheren Anwendung. Ein regelmäßiges Training der Mitarbeiter im Umgang mit diesen Einrichtungen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil.

 

Elektrische Anlagen und Brandschutz: Risiken minimieren

Elektrische Anlagen stellen oft eine potenzielle Brandgefahr dar. Die ASR 2.2 fordert klare Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken, einschließlich regelmäßiger Prüfungen, um defekte Anlagen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

 

Die ASR 2.2  regelt die Schulung der Mitarbeiter

Ein entscheidender Punkt in der ASR 2.2 ist die Schulung und Ausbildung der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfer*innen. Sensibilisierung für Brandgefahren, richtige Handhabung von Brandbekämpfungseinrichtungen und das Wissen um Evakuierungsprozeduren sind essenziell, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können.

 

Unser Fazit zur vorgestellten Richtlinie

Die ASR 2.2 dient als umfassender Leitfaden, um Arbeitsstätten sicherer zu gestalten und Mitarbeiter vor den Gefahren von Bränden zu schützen. Unternehmen sollten diese Richtlinien nicht nur als gesetzliche Anforderung betrachten, sondern als Investition in die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter. Ein bewusster Umgang mit den Vorgaben der ASR 2.2 ist nicht nur im Sinne der Compliance, sondern vor allem im Sinne des Schutzes von Menschenleben und Unternehmenswerten. Wir unterstützen Sie dabei, die ASR A2.2 inhaltlich umzusetzen.

Allgemein Brandschutz für Kinder

Tag des brandverletzten Kindes

Der „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht in diesem Jahr unter dem Motto „Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!“. Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden, rund 7.500 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Daher richtet Paulinchen e.V. gemeinsam mit vielen Aktionspartner*innen in diesem Jahr den Fokus besonders auf brandheiße, brandgefährliche Unfallursachen, die zu Brandverletzungen führen. (Quelle: Tag des brandverletzten Kindes)

 

Wir freuen uns sehr beim diesjährig Aktionstag, am 07.12.2023, zum ersten Mal als Aktionspartner aktiv teilzunehmen. In Kooperation mit der Kinderklinik „Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße“ in Köln, führen wir zwei Mal unser Theaterstück KAES – Der Brandschutzdrache auf, um den Kindern das richtige Verhalten im Brandfall zu erklären. Damit wollen wir unseren Beitrag leisten, Kinder für Brandgefahren zu sensibilisieren. Zeitgleich wollen wir die Kinder befähigen, sich im Ernstfall richtig zu Verhalten, damit keine Verbrennungen entstehen.

Weitere Informationen zu Paulinchen findet Ihr unter: Paulinchen e.V.

Paulinchen e.V. gibt für den Notfall auch einen Fahrplan an die Hand:

Erste Hilfe im Notfall:

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verbrannt oder verbrüht hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.

Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.

Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.

Kühlen:

  • Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
  • Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.

Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.

 

 

Allgemein

Brandklassen

Brandklassen wird im nachfolgenden Blogbeitrag unser Thema sein. Wir möchten Ihnen die Einteilung der Brandklassen näherbringen und erläutern, welche Stoffe den jeweiligen Brandklassen zugeordnet werden.

Gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2) wird in Kapitel 4.1. das Thema Brandklassen behandelt. Diese Klassifizierung ist in der DIN EN 2:2005-01 definiert und umfasst fünf unterschiedliche Klassen: A, B, C, D und F. Aufgrund der Vielfalt an Brandklassen und brennbaren Stoffen, sollte immer individuell geprüft werden, welches das richtige Löschmittel ist.

Brandklasse

Brandklassen gemäß ASR A 2.2. und DIN EN 2:2005-01
Quelle: ASR A.2.2; Brandklassen gemäß ASR A 2.2. und DIN EN 2:2005-01

In der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ werden fünf Brandklassen aufgeführt.

A: Brände fester Stoffe 

  • organische Stoffe wie z. B. Holz, Stroh, Papier, Kohle usw.

B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen

  • z. B. Benzin, Lacke, Schmierfette, Harze und Lacke

C: Brände von Gasen

  • z. B. Methan, Wasserstoff, Erdgas usw.

D: Brände von Metallen

  • Magnesium, Lithium, Natrium, Aluminium usw.

F: Brände von Speiseölen und -fetten

  • pflanzliche oder tierische Fette in Frittier- und Fettbackgeräte (z. B. Fritteuse)

 

Wie die Auflistung verdeutlicht, wird in der DIN EN 2:2005-01 keine eigene Brandklasse für elektrische Anlagen sowie Betriebsmittel definiert, somit müssen die elektrischen Anlagen sowie Betriebsmittel über die vorhandenen Klassifizierungen bedient werden.

 

Anforderungen an Feuerlöscher und Arbeitsstätten:

Neben den fünf Brandklassen gibt es unterschiedliche Regelungen für Arbeitgeber, die es bei der Ausstattung der Arbeitsstätte zu beachten gibt. So hat der Arbeitgeber, gemäß Kapitel 5.2 der ASR A2.2  „Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen“,  die Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der vorhandenen Stoffe, der potenziellen Brandgefährdung und der Grundfläche des Betriebes in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Darüber hinaus sollten bei der Bereitstellung von Feuerlöschern die unterschiedlichen Teilbereiche der Arbeitsstätte einzeln betrachtet werden. In Kapitel 5.3. „Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen“ wird noch detaillierter erläutert, wie zum Beispiel die Ausstattung sein sollte. Hier ein kleiner Auszug aus Kapitel 5.3. der ASR A2.2.:

 

  • Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind,
  • Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrs-wegen/Fluren angebracht sind,
  • die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,
  • usw.

 

Wartung nach DIN 14406 von tragbaren Löschgeräten

Wussten Sie, dass Sachkundige regelmäßig tragbare Feuerlöscher gemäß DIN 14406 Teil 4 prüfen, warten und instand halten müssen.

Wir führen diese Wartung durch und verwenden dafür verschiedene Werkzeuge und Vorschriften, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Nach Abschluss der Wartung erhalten Ihre Feuerlöscher einen Prüf- und Instandhaltungsnachweis sowie eine Prüfdokumentation in digitaler Form für Ihre Unterlagen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: Wartung nach DIN 14406 von tragbaren Löschgeräten

Allgemein baulicher Brandschutz

Gebäudeklasse nach Musterbauordnung und Landesbauordnung NRW

Im nachfolgenden Blogbeitrag erläutern wir Ihnen die Gebäudeklasse nach Musterbauverordnung und Landesbauordnung NRW. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es, aufgrund der gesetzlichen Struktur, verschiedene Bauordnungen. Bei der Festlegung orientieren sich die Bundesländer an einer Musterbauverordnung (MBO). Bei der finalen Ausgestaltung der Landesbauordnung (LBO) dürfen die Länder jedoch von der Musterbauverordnung abweichen. Die Klassifizierung der Gebäudeklassen in NRW sind mit denen aus der MBO identisch.

Grundsätzlich lässt sich sagen, je höher die Gebäudeklassen, desto höher die Anforderungen an den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz.

 

Gebäudeklasse

In der Musterbauordnung (MBO) § 2 (3) sowie in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) § 2 (3) sind fünf Gebäudeklassen definiert.

1:

  • freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,
  • freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung,

2:

  • Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,

3:

  • sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,

4:

  • Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² in einem Geschoss,

5:

  • sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

 

Übersicht Gebäudeklasse nach Musterbauordnung (MBO)
Übersicht der Gebäudeklasse nach Musterbauordnung (MBO)

Als Höhe gilt laut Musterbauverordnung und Landesbauordnung NRW die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. Bei Nutzungseinheiten ist als Grundfläche von der Brutto-Grundfläche auszugehen. Kellergeschosse werden bei der Berechnung der Brutto-Grundfläche nicht betrachtet. Dabei ist zu beachten, dass selbstständige unterirdische Gebäude der Gebäudeklasse 5 zugeordnet werden. Abschließend ist die Klassifizierung in einer der aufgeführten Gebäudeklassen nutzungsneutral. Eine Ausnahme bildet hier die Land- und Forstwirtschaft.

 

 

Besonderheit Sonderbauten:

 

Neben den fünf Gebäudeklassen gibt es in der Musterbauordnung Kriterien § 2 (4), nach denen Gebäude zusätzlich als Sonderbauten eingestuft werden. In der Landesbauordnung NRW findet sich die Einstufung bei §50 (2).

Sonderbauten sind „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“. Darunter fallen zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels, Schulen, Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 9 m uvm.

Für Sonderbauten gelten in der Regel eigene Auflagen. Diese sind in der jeweiligen Sonderbauverordnungen der Länder festgelegt. Aus den Sonderbauverordnungen ergeben sich spezifische (Brandschutz-)Anforderungen.

 

Allgemein Brandschutz für Kinder organisatorischer Brandschutz

Kinderfinder – für mehr Sicherheit

Erfahren Sie in unserem neuesten Blogbeitrag alles Wissenswerte über den Kinderfinder und wie er die Sicherheit in Ihrem Zuhause steigern kann. Neben einer ausführlichen Erklärung zum Kinderfinder bieten wir Ihnen einen praktischen Schnellcheck für Ihr Eigenheim. Dieser ermöglicht Ihnen eine einfache, aber wirkungsvolle Überprüfung der organisatorischen und präventiven Brandschutzmaßnahmen.

 

Kinderfinder – Ein Wegweiser in Gefahrensituationen

Die Panik im Brandfall betrifft nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder, die sich oft aus Angst verstecken. Unser Kinderfinder, ein liebevoll gestalteter und langnachleuchtender Aufkleber, dient als Wegweiser für die Feuerwehr. In unserem Beitrag erfahren Sie, warum dieser kleine Helfer für die schnelle Orientierung der Einsatzkräfte so entscheidend ist.

Die Grundausstattung für ein sicheres zu Hause

Wir sind der Überzeugung, dass unabhängig von gesetzlichen Vorschriften und Regeln, jeder Haushalt über Rauchmelder in den entsprechen Wohn- und Schlafräumen verfügen sollte. Des Weiteren ist es in unseren Augen unerlässlich, dass jeder Haushalt mindestens über einen Feuerlöscher verfügt. Dabei sollte beachtet werden, wo der Feuerlöscher bzw. die Feuerlöscher positioniert und eingesetzt werden könnten. Da die Auswahl des richtigen Löschmittels eine entscheidende Rolle spielt. Um das Sicherheitsniveau zu Hause weiter zu erhöhen, empfehlen wir zusätzlich an Kinder- und Elternschlafzimmer einen Kinderfinder anzubringen. Erwerben können Sie unseren Kinderfinder unter: Kinderfinder KAES – der Brandschutzdrache

 

Schnellcheck für das Eigenheim:

  • Rauchmelder in den entsprechenden Wohn- und Schlafräumen?
  • Feuerlöscher in der passenden Anzahl und mit richtigem Löschmittel?
  • Kinderfinder an allen Kinder- und Elternschlafzimmertüren?

 

Wenn Sie alle Fragen mit gutem Gewissen mit Ja beantworten können, sind Sie in unseren Augen gut ausgestattet. Sollten Sie hingegen eine oder mehrere Fragen mit Nein beantworten, sehen wir Nachholbedarf. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Optimierungspotenziale für zu Hause auszuschöpfen.

 

Was ist KAES – der Kinderfinder?

Aufkleber Kinderfinder
Folie – selbstklebend – langnachleuchtend

 

Der KAES – Kinderfinder ist ein selbstklebender langnachleuchtender Aufkleber. Das Dreieck ist liebevoll kreiert und 14 x 14 cm groß. Der Kinderfinder von KS-Brandschutzservice soll bei einem Haus- oder Wohnungsbrand den Feuerwehrleuten den direkten Weg zu Ihrem Kind aufweisen. Leider verstecken sich unsere Kleinen bei Gefahr und Angst, daher ist es so wichtig, mit Hinweisen den Feuerwehren zu helfen, um eine schnellere Suche zu ermöglichen.

 

 

 

 

 KAES – der Brandschutzdrache

KAES-Der-Brandschutzdrache

Entwickelt wurde KAES – der Kinderfinder in Anlehnung an unser Brandschutztheater „KAES – Der Brandschutzdrache“. Wir sind besonders stolz in einem gemeinschaftlichen Projekt einen Beitrag leisten zu können, damit bereits unsere ganz Kleinen das richtige Verhalten im Brandfall lernen und sich in dieser Notsituation zu helfen wissen. Das Theaterstück ist für Kinder 3+ konzipiert und vermittelt spielerisch das richtige Verhalten im Brandfall. KAES hilft mit Eselsbrücken dabei, dass sich die Kinder die wichtigsten Punkte einfacheren merken können. Wie die Besetzung in unserem Theaterstück ist und was KAES erlebt erfahrt ihr hier: Kaes – Der Brandschutzdrache

 

 

 

Allgemein

Wie unsere Zusammenarbeit abläuft

Wie unsere Zusammenarbeit abläuft erfahren Sie im nachfolgenden Blogbeitrag. Entscheidungen für Dienstleistungen erfordern Überlegung und Sorgfalt. Bei uns steht eine schnelle und kundenorientierte Arbeitsweise im Fokus, mit einem klaren Blick für das Wesentliche. Erfahren Sie mehr über unseren transparenten Auftragsablauf, der Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Abschlussdokumentation begleitet. Die Abschlussdokumentation erfolgt in Form von Berichten, Stellungnahmen oder Zertifikaten.

Unser bewährter Auftragsablauf besteht aus mehreren Schritten:

Schritt 1 – Kontakt

  • Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und nennen Sie uns Ihre Anforderungen und Herausforderungen

 

Schritt 2 – Erfassung

  • Nach Erhalt Ihrer Anfrage setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Wir besprechen telefonisch Ihre Anforderungen und filtern gemeinsam die benötigte Leistung heraus. Eventuell benötigte Unterlagen wie Brandschutzkonzepte, Baugenehmigungen oder Versicherungsauflagen können Sie uns zukommen lassen.

 

Schritt 3 – Angebot

  • Basierend auf unseren Gesprächen und der Sichtung aller relevanten Unterlagen erstellen wir ein individuelles Angebot. Dabei erhalten Sie auch Terminvorschläge und Angaben zur Dauer der Leistungserbringung.

 

Schritt 4 – Umsetzung

 

Schritt 5 – Dokumentation

  • Abschließend erhalten Sie von uns die passende Dokumentation Ihrer beauftragten Leistung. Dies kann die finale Version der erstellten Pläne oder Berichte sowie Teilnahmebescheinigungen für Schulungen umfassen. Auf Wunsch erinnern wir Sie gerne an wichtige Termine im Bereich Brandschutz.

Neben unseren präzisen Arbeitsabläufen zeichnen wir uns durch unsere umfassende Expertise im vorbeugenden Brandschutz aus. Als familiengeführtes Unternehmen mit kurzen Entscheidungswegen stehen wir Ihnen sowohl telefonisch als auch persönlich vor Ort zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und darauf, Ihnen bei Ihren Brandschutzanliegen behilflich zu sein.

organisatorischer Brandschutz

Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau, auch Gefahrenverhütungsschau oder Feuerbeschau genannt, ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes, um potenzielle Brandgefahren zu ermitteln. Es handelt sich um eine Begehung durch Beauftragte der zuständigen Behörde gemeinsam mit Objektbevollmächtigten und dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände.

 

Warum wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

In Deutschland ist die Organisation und Durchführung der Brandverhütungsschau in den Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer und in den Landesbauordnungen (Prüfverordnungen) geregelt. Im § 26 Abs. 1 des „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“ des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“heißt es: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) (1) „Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, sind im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen […] Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.“ Speziell in Bayern ist die Durchführung nach Ermessen der Kommune geregelt, welche auch zur Durchführung der Feuerbeschau durch die entsprechende Verordnung verpflichtet ist.

 

In welchen Objekten wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

Die jeweilige Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern zählt regelmäßig auf, welche Objekte und Anlagen besonders brandgefährdet sind oder im Schadensfall Menschen und Vermögenswerte intensiv gefährden. Typischerweise geht es um Objekte und Anlagen wie:

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen für Behinderte und ältere Menschen
  • Beherbergungsstätten
  • Gemeinschaftsunterkünfte, wie beispielsweise Flüchtlingsheime
  • Hochhäuser
  • Einrichtungen für Kinder
  • Schulen und Hochschulen
  • Versammlungsstätten (Diskotheken, Theater, Gaststätten o. ä.)
  • Verkaufsstätten
  • geschlossene Garagenkomplexe
  • Unternehmen und Betriebe, in denen feuergefährliche oder explosive Stoffe hergestellt oder verarbeitet werden
  • Lagerplätze und Lagerräume ab einer gewissen Größe
  • Gewerbebetriebe oder gewerbliche Anlagen, die mit Stoffen umgehen, welche im Schadensfall die Umwelt gefährden
  • Justizvollzugsanstalten

Die einzelnen Objekte und Anlagen sind in den Brandverhütungsschausatzungen der örtlich zuständigen Kommune hinterlegt. Durch die ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF –Bund- wurde eine Empfehlung zur Durchführung der Brandverhütungsschau mit einer Auflistung der entsprechenden Objekte herausgegeben. Für Nordrhein-Westfalen wurde diese Liste durch den Verband der Feuerwehren in NRW konkretisiert und eine Liste der Brandschauobjekte herausgegeben.

 

Was wird bei der Brandverhütungsschau gemacht?

Durch die Brandverhütungsschau soll festgestellt werden, ob bei der baulichen Anlage die Ziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Objekt eingehalten werden. Im Einzelnen:

  • der Entstehung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird,
  • die Voraussetzungen für die Selbstrettung von Personen gegeben sind,
  • die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist,
  • die wirksame Brandbekämpfung möglich ist,
  • die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert sind
  • und ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen.

 

Wie ist der Ablauf einer Brandverhütungsschau?

In den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede in den Abläufen. Auch kann der Ablauf je nach Brandschutzdienststelle leicht variieren. Von den Grundsätzen her folgen die meisten einem ähnlichen Ablauf für die Durchführung wie hier skizziert.

  • Schriftliche Ankündigung der Brandverhütungsschau empfohlener Weise mindestens 10-14 Arbeitstage vor der Begehung
  • Durchführung der Begehung und hierbei, wenn vorhanden, die Feststellung von Mängeln
  • Nachfolgend durch Zusendung einer schriftlichen Anhörung/Anordnung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung für die Beseitigung der Mängel durch die zuständige Behörde
  • Mögliche Nachbegehung zur Kontrolle der Mängelbeseitigung

Um einen reibungslosen Ablauf der Brandverhütungsschau sicherzustellen ist es sinnvoll und erforderlich, dass alle Räume des Objektes zugänglich sind.

 

Wer nimmt an einer Brandverhütungsschau teil?

Von Objekteseite her muss eine Person die mit den baulichen und betrieblichen Gegebenheiten des Objektes vertraut ist teilnehmen, ein bestellter Brandschutzbeauftragter sollte auch an den behördlichen Brandschauen teilnehmen. Wer konkret von Behördenseite an einer Brandverhütungsschau teilnimmt, ist in der jeweiligen Verordnung vorgesehen. Die Zuständigkeit liegt in fast allen Bundesländern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. In Nordrhein-Westfalen wird die Brandverhütungsschau durch Brandschutztechniker, die an der zentralen Aus- und Fortbildungsstätte des Landes oder einer vergleichbaren Einrichtung eines anderen Landes ausgebildet wurden, durchgeführt. Soweit es erforderlich ist, sind weitere zuständige Dienststellen an der Brandverhütungsschau beteiligt, ebenso wie die örtliche Feuerwehr.

 

Typische Mängel bei einer Brandverhütungsschau:

  • Rettungswege sind nicht brandlastfrei, sind verschlossen oder nicht in voller Breite nutzbar
  • Türen in Rettungswegen sind nicht richtig gekennzeichnet
  • Brand- und / oder Rauchschutztüren werden unzulässig offengehalten oder schließen nicht selbsttätig
  • Objektzugänglichkeit wie z.B. der jederzeit mögliche Zugang zum Objekt mit passenden Schlüsseln aus einem funktionstüchtigen Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) ist nicht gegeben
  • Nutzungsänderungen von Räumen wenn sich z.B. die Brandrisiken eines Raums und damit ggf. auch die eines angrenzenden Flurs ändern
  • Versorgungsleitungen: wie Gas, Wasser, Strom, Lüftung werden ohne Schottung durch Wände und Decken, die eine Feuerwiderstandsdauer haben müssen, geführt
  • Lagerung brennbarer Materialien im Freien, wenn unter anderem die Mindestabstände von 5 m zu Gebäudeöffnungen und Fenstern nicht eingehalten werden
  • Lagerung brennbarer Materialien im Gebäude, wo eine Lagerung nicht zulässig ist, z.B. in Heizungsräumen oder Lüftungsanlagen
  • Hinweisschilder für Brandschutzeinrichtungen oder Rettungswege fehlen

 

Welche Kosten entstehen durch eine Brandverhütungsschau?

Die jeweilige Rechtsverordnung der Bundesländer sehen die Möglichkeit der Gebührenerhebung für eine Brandverhütungsschau vor. Maßgeblich für die Höhe der Kosten sind die entsprechenden Satzungen auf Gemeindeebene. Diese haben die Möglichkeit neben dem Zeiteinsatz des behördlich bevollmächtigten Beschauers und dessen Qualifikation, auch Fahrtkosten und ähnliche Nebenkosten wie die Gestellung eines Fahrzeuges in die Gebühren einfließen zu lassen.

 

Fazit zur Brandverhütungsschau

Es besteht eine gesetzliche Grundlage eine Brandverhütungsschau durchzuführen. Dabei sollte dieses Instrument nicht als Angriff gewertet werden, sondern als Hilfestellung vom Gesetzgeber, dass in Gebäuden mit besonderen Herausforderungen Fachpersonal nach der Sicherheit und Ordnung schauen. In den meisten Fällen haben die o. a. Objekte einen oder mehrere Brandschutzbeauftragte. Wir raten Ihnen dazu, den jeweiligen Verantwortlichen Brandschutzbeauftragen mit zur Brandverhütungsschau zu nehmen. Sollten Sie keinen eigenen Brandschutzbeauftragten haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung.