Evakuierungshelfer*innen

Evakuierungshelfer*innen

Wir bilden Sie zu Evakuierungshelfer*innen aus

Sie möchten sich mit der Ausbildung von Evakuierungshelfern für den Fall der Fälle organisieren und den Mitarbeitenden das passende Handwerkszeug mitgeben, damit bei einer Evakuierung bzw. Räumung alles passt und der Schaden so gering wie möglich bleibt?

Wunderbar! Wir helfen Ihnen dabei Evakuierungshelfer auszubilden und die passenden Maßnahmen für eine Evakuierung nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu treffen. Des Weiteren erfüllen Sie die Anforderungen gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz und schützen Sie Leib, Leben und Gesundheit dank Evakuierungshelfern.

Abbildung Sammelplatz

Was sind die Inhalte der Evakuierungshelferausbildung?

Wir bilden Sie theoretisch und praktisch weiter

Muster-Zertifikat Evakuierungshelfer von KS-Brandschutzservice
Muster-Zertifikat Evakuierungshelfer*innen von KS-Brandschutzservice

Im theoretischen Ausbildungsabschnitt vermitteln Ihnen unsere Dozenten folgende Inhalte:

  • Grundzüge der Evakuierung und Räumung
  • Betriebliche Organisation von Evakuierung und Räumung
  • Funktion und Wirkungsweise von Alarmierungseinrichtungen
  • Gefahren bei Brand, Explosion, Bombendrohung, Terror
  • Hilfsmittel der Evakuierung und Räumung
  • Sammelstelle, Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten bei Brand, Explosion, Bombendrohung, Terror

Bei unserer praktischen Ausbildung führen wir eine Evakuierungsübung mit einer detaillierten Checkliste in Ihrem Betrieb durch. Die Evakuierungs- bzw. Räumungsübung vermittelt Ihnen:

  • Niederschwellige Einführung und Umsetzung einer Evakuierungsübung, ohne echte Gefahr
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Melde- und Hilfsmittel bei einer Evakuierung & Räumung
  • Feststellung von Schwachstellen, um diese zu optimieren

Die Ausbildung bereitet die Evakuierungshelfer für den Ernstfall vor.

Wie viele Evakuierungshelfer und Evakuierungshelferinnen muss ich ausbilden lassen?

Da es keine Vorschrift gibt, die eine Anzahl von Evakuierungshelfern vorschreibt, ist es notwendig eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Anzahl von notwendigen Evakuierungshelfern zu ermitteln.

Eine Hilfestellung zur Ermittlung von Evakuierungshelfern, kann die Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahme gegen Brände“ oder kurz die ASR A2.2. sein. In Abschnitt 7.3. „Brandschutzhelfer“ wird genauer definiert, wie viele Brandschutzhelfer*innen im Unternehmen benötigt werden. Dabei ist ebenfalls die interne Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Wobei eine Ausbildungsquote von 5 % der Mitarbeitenden in der Regel als ausreichend gilt.

Bei der 5 % Quote ist es wichtig zu beachten, dass betriebliche Faktoren, wie Unternehmensgröße und Brandgefahren, genauso zu berücksichtigen sind wie der Faktor Mensch. Daher kann die Quote in Unternehmen durch eine Vielzahl von (menschlichen) Faktoren zu niedrig sein. So sind neben den Urlaub, Krankheit, Fortbildung und Schichtbetrieb auch die Faktoren eines körperlichen, geistigen oder seelischen Handicaps zu beachten. Insbesondere in Alten- und Pflegeheimen sowie Kindertagesstätten ist eine Quote von 5 % nicht zu empfehlen.

Es ist durchaus möglich, dass ein Brandschutzhelfer auch Evakuierungshelfer ist. Allerdings muss bei einer Doppelausbildung besonders darauf geachtet werden, dass alle Aufgaben ausreichend abgedeckt sind. Des Weiteren ist dieses Vorhaben in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Übung macht die Evakuierungshelfer*innen

Durch unsere jahrelange Erfahrung in der theoretischen und praktischen Ausbildung, können wir bestätigen, dass Übung und eine sich wiederholende Sensibilisierung den Mitarbeitenden Sicherheit für den Gefahrenfall vermitteln.

In Deutschland gibt es jährlich über 200.000 Brände. Gemäß dem statistischen Bundesamt gab es 2022 über 300 Todesfälle in Folge von Rauch, Feuer und Flammen. Wie viele Todesfälle durch eine geplante und gut vorbereitete Evakuierung bzw. Räumung hätte verhindert werden können, kann natürlich nicht gesagt werden. Wir sind der Auffassung, dass jeder Todesfall ein Todesfall zu viel ist, daher kann dem Thema Prävention nicht genug Beachtung geschenkt werden.

Die Inhalte der Ausbildung, insbesondere die praktische Evakuierungs- bzw. Räumungsübung mit realistischen Szenarien soll gemäß der Arbeitsstättenverordnung einmal jährlich durchgeführt werden. In unseren Augen sollten die Inhalte aus dem theoretischen Teil ebenfalls einmal jährlich wiederholt werden.

Nur durch das Ausprobieren und Näherbringen von Handlungsmethoden können im Ernstfall Personen- oder Sachschäden verhindert werden. Damit es im Ernstfall zu keinem oder nur geringem Schaden kommt, ist eine Schulung und Übung ein wichtiger Baustein, um den Mitarbeitern das richtige Handwerkszeug mitzugeben.

FAQ - Evakuierungshelfer*innen

Damit im Falle einer Evakuierung oder Räumung gewährleistet ist, dass alle Mitarbeitenden schnellstmöglich und ohne Verzögerung zum Sammelplatz gelangen. Zudem das die Koordination und weitere Versorgung am Sammelplatz sichergestellt ist.

Die Anzahl von Evakuierungs- bzw. Räumungshelfern hängt von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab. Dabei ist die Art der Arbeitsstätte, die Gefahrenpotenziale, die Umgebung und die Mitarbeiteranzahl, sowie deren Abwesenheiten zu beachten.

Die Erstausbildung dauert ca. 90. Minuten und ist abhängig von Vorkenntnissen, Gruppengröße und Unternehmensbedarfen.

Die praktische Evakuierungsübung ist gemäß der Arbeitsstättenverordnung jährlich zu wiederholen und die theoretischen Inhalte sollten jährliche im Rahmen einer Kurzunterweisung wiederholt werden. Die gesamte Ausbildung empfehlen wir alle zwei Jahre zu wiederholen.

Im theoretischen Ausbildungsabschnitt vermitteln Ihnen unsere Dozenten folgende Inhalte:

  • Grundzüge der Evakuierung und Räumung
  • Betriebliche Organisation von Evakuierung und Räumung
  • Funktion und Wirkungsweise von Alarmierungseinrichtungen
  • Gefahren bei Brand, Explosion, Bombendrohung, Terror
  • Hilfsmittel der Evakuierung und Räumung
  • Sammelstelle, Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten bei Brand, Explosion, Bombendrohung, Terror

Bei unserer praktischen Ausbildung führen wir eine Evakuierungsübung mit einer detaillierten Checkliste in Ihrem Betrieb durch. Die Evakuierungs- bzw. Räumungsübung vermittelt Ihnen:

  • Niederschwellige Einführung und Umsetzung einer Evakuierungsübung ohne echte Gefahr
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Melde- und Hilfsmittel bei einer Evakuierung & Räumung
  • Feststellung von Schwachstellen, um diese zu optimieren

Es gibt keine Vorschrift, die eine Anzahl an Evakuierungshelfer*innen vorgibt. Vielmehr muss die Unternehmer*innen innerhalb ihrer Gefährdungsbeurteilung analysieren, ob und in welcher Personenanzahl Evakuierungshelfer*innen notwendig sind. Der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer*innen und Evakuierungshelfer*innen ist, dass die Evakuierungshelfer*innen für eine sichere Evakuierung des Gebäudes im Gefahrenfall sorgen sollen. In der Praxis hat es sich bewährt, beides gleichzeitig auszubilden. Zum einen, damit die Brandschutzhelfer*innen tieferes Wissen zum Thema Räumung & Evakuierung erhalten und zum anderen, dass die Evakuierungshelfer*innen tieferes Wissen im vorbeugenden Brandschutz erhalten und somit in der Lage sind, einen Entstehungsbrand mit einem tragbaren Handfeuerlöscher zu löschen.

Ja, gemäß der Arbeitsstättenverordnung muss eine Evakuierungs- bzw. Räumungsübung einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.

Der Unterschied zwischen Evakuierungshelfer*innen und Brandschutzhelfer*innen ist, dass die Evakuierungshelfer*innen für eine sichere Evakuierung bzw. Räumung des Gebäudes im Gefahrenfall sorgen sollen und Brandschutzhelfer*innen Löschversuche unternehmen sollen.

In der Praxis hat es sich bewährt, beides gleichzeitig auszubilden. Zum einen, damit die Brandschutzhelfer*innen tieferes Wissen zum Thema Räumung & Evakuierung erhalten und zum anderen, dass die Evakuierungshelfer*innen tieferes Wissen im vorbeugenden Brandschutz erhalten und somit in der Lage sind, einen Entstehungsbrand mit einem tragbaren Handfeuerlöscher zu löschen.

Allerdings muss bei einer Doppelausbildung besonders darauf geachtet werden, dass alle Aufgaben ausreichend abgedeckt sind. Des Weiteren ist dieses Vorhaben in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Kontakt

 

KS-Brandschutzservice
Huven 12
53804 Much

02245 91 56 502
info@ks-brandschutzservice.de

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