Begehung von Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833 - 1

Begehung von Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833 - 1

Begehung von Brandmeldeanlagen gemäß DIN VDE 0833 - 1

Sie sind Unternehmer oder Hausverwalter und besitzen verschiedene Gewerbeeinheiten? Zudem Betreiben Sie eine Brandmeldeanlage und wollen die Begehung nach DIN VDE 0833 – 1 durchführen lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Mit unserem geschulten Blick und Erfahrung arbeiten wir zügig und präzise. Doch was genau machen wir bei einer Begehung?

 

  1. Einhaltung der im Sicherungskonzept festgelegten Überwachungsaufgaben
  2. Aktualität der Feuerwehrlaufkarten und andere Hilfsmittel für die Einsatzkräfte (z.B. FW-Leitern)
  3. Überprüfung des sichtbaren Zustandes aller Brandmeldeanlagenteile (z.B. Beschädigung, Verschmutzung, Beeinträchtigung der Funktion durch Lagerung)
  4. Vollständigkeit und Richtigkeit des Betriebsbuches (BMA)

 

Mithilfe unserer Checkliste erfassen wir alle Auffälligkeiten und erstellen abschließend einen Begehungsbericht. Im Begehungsbericht teilen wir Ihnen mit, ob und welche Mängel es gab. Bei festgestellten Mangelpunkten erläutern wir Ihnen was der Mangel ist und wie diese abgestellt werden können.

Begehung, Wartung, Inspektion und Instandhaltung

Bei dem Thema Begehung von Brandmeldeanlagen / Gefahrenmeldeanlagen gemäß DIN VDE 0833 Teil 1 kommt es in der Praxis häufig zu Unklarheiten bei Betreibern.

Wer führt die Begehung, Wartung bzw. Inspektion durch und wer ist zuständig. Die nachstehende Abbildung zeigt Ihnen, welche Aufgaben und Pflichten es für einen Betreiber von Brandmeldeanlagen bzw. Gefahrenmeldeanlagen gibt.

Dabei ist zu beachten, dass neben dem Part der Instandhaltung auch eine Begehung der Anlange alle drei Monate erfolgen muss. Die Instandhaltung und Wartung wird dabei von der Errichterfirma oder einer zertifizierten Fachfirma übernommen. Die Begehung kann von Personen durchgeführt werden, die eine Sachkundige und eingewiesene Personen von Brandmeldeanlage ist.

Abbildung Begehung Wartung Instandhaltung Brandmeldeanlage

FAQ - Branmeldeanlage

Eine Brandmeldeanlage gehört zu der Kategorie der Gefahrenmeldeanlage. Dabei wird eine Brandmeldeanlage dem vorbeugenden Brandschutz zugeordnet und wird zur Brandfrüherkennung eingesetzt. Eine BMA besteht aus mehreren Einzelteilen, wie z. B. einer Brandmeldezentrale, einem Feuerwehrschlüsseldepot, Rauchmelder oder einem Feueranzeigetableau. Der Brandmeldeanlage können mehrere Aufgaben zugewiesen werden. Neben der Weiterleitung einer Brandmeldung an eine ständig besetzte Stelle, können Aufzüge, Feuerschutzabschlüsse oder Löschanlagen angesteuert werden.

Die Forderung eine Brandmeldeanlage im Gebäude einzusetzen, ergibt sich aus der Sonderbauverordnung. Abweichend davon, kann eine BMA bei einem Baugenehmigungsverfahren von der örtlichen Bauaufsicht gefordert werden. Insbesondere in gefährdeten Bereichen, wie z. B. Kindertagestätte, Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, kann eine Brandmeldeanlage dienlich sein.

Brandmeldeanlagen müssen durch einen durch einen Prüfsachverständigen (bauaufsichtlich anerkannt) auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden. Damit eine Prüfung schnell und zielführend durchgeführt werden kann, sind dem Sachverständigen die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept sowie die Anlagendokumentation der Errichter Firma zu übermitteln. Abschließend ist eine BMA wiederkehrend zu Prüfen (i. d. R. alle 3 Jahre). Eine frühere Prüfung durch einen Prüfsachverständigen kann sich aufgrund von wesentlichen oder technischen Änderungen ergeben.

Grundsätzlich sind Anlagenbetreiber gemäß Landesbauordnung NRW (BauO NRW) zu verschiedenen Pflichten verpflichtet.

In §3 der Landesbauordnung NRW steht „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden, […].

Eine Brandmeldeanlage besteht aus drei Teilbereichen. Der erste Teil ist die Brandmeldezentrale – das Herzstück der Anlage. An die Zentrale angeschlossen werden Peripherie sowie Maßnahmen, je nach Anforderung. In die Kategorie Peripherie fallen automatische Brandmelder (Rauchmelder), Handfeuermelder (Druckknopfmelder) sowie weitere automatische Kontakte, die z. B. einen Feuerschutzabschluss schließen. In die Kategorie Maßnahmen fallen Akustische sowie Optische Signale oder die automatische Alarmierung der Feuerwehr.

Jede An- und Abschaltung von Rauchmeldern, Meldergruppen bzw. Melderlinien muss dokumentiert werden. Zu jeder Brandmeldeanlage gibt es ein Betriebsbuch. Innerhalb dieses Buches finden Sie verschiedene Angaben sowie spezielle Seiten für die Eintragung von An- und Abschaltungen. Neben der Meldernummer und Melderlinie muss die Uhrzeit, das Datum, der Ort des Melders und der Name der handelnden Person eingetragen werden.

Kontakt

KS-Brandschutzservice
Huven 12
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02245 91 56 502
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