Unsere Leistungen im Überblick

Entdecken Sie unsere umfassenden Dienstleistungen im Bereich vorbeugender Brandschutz und Sicherheit. Von der professionellen Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096 über die präzise Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ausarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 sowie Feuerwehrplänen nach DIN 14095 bieten wir Ihnen einen ganzheitlichen Service. Unser breites Sortiment an hochwertigen Produkten, darunter Feuerlöscher, Piktogramme, Kinderfinder und Fanartikel, steht Ihnen auch in unserem Onlineshop zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam an einer sicheren Zukunft zu arbeiten.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Erfüllen Sie die gesetzlichen Grundlagen und bilden Sie ausreichend viele Beschäftigte zu Brandschutzhelfern aus. Die drei entscheidenden Vorschriften, voraus sich die Pflicht für Unternehmer*innen ergeben, sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV). Unsere ausgebildeten Fachdozenten und Ausbilder führen Sie und Ihre Mitarbeitenden durch einen theoretischen und einen praktischen Teil, damit die gesetzlichen Auflagen erfüllt werden. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 205-023) bilden wir Sie und Ihre Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfer aus. Der Umfang sowie die Inhalte der Ausbildung sind in der Unfallverhütungsvorschrift geregelt, um die Mitarbeitenden optimal auf die Gefahrensituationen vorzubereiten.

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Ausbildung zum Evakuierungshelfer

Entsprechen Sie der Arbeitsstättenverordnung und bilden Sie ausreichend viele Beschäftigte zu Evakuierungshelfern aus. Unsere ausgebildeten Fachdozenten und Ausbilder führen Sie und Ihre Mitarbeitenden durch einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Praxis zeigt, dass nur durch regelmäßige Übung und Näherbringen von Handlungsmethoden mögliche Schäden im Ernstfall minimiert oder verhindert werden. Setzen Sie mit unserer Ausbildung und Schulung den nächsten Baustein und schützen Sie Leib, Leben, Gesundheit und Sachwerte.

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Ausbildung zum Evakuierungshelfer

Entsprechen Sie der Arbeitsstättenverordnung und bilden Sie ausreichend viele Beschäftigte zu Evakuierungshelfern aus. Unsere ausgebildeten Fachdozenten und Ausbilder führen Sie und Ihre Mitarbeitenden durch einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Praxis zeigt, dass nur durch regelmäßige Übung und Näherbringen von Handlungsmethoden mögliche Schäden im Ernstfall minimiert oder verhindert werden. Setzen Sie mit unserer Ausbildung und Schulung den nächsten Baustein und schützen Sie Leib, Leben, Gesundheit und Sachwerte.

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Begehung der Brandmeldeanlage

Sie sind Betreiber von Kindertagesstätten, Hotels oder Krankenhäusern und im Gebäude ist eine Gefahrenmeldeanlage für die Brandfrüherkennung verbaut? Eine Brandmeldeanlage erfordert neben einer Abnahme und widerkehrende Prüfung durch einen Sachverständigen weitere Aufmerksamkeit durch verschiedene Vorschriften. Eine zentrale Vorschrift ist die DIN VDE 0833 - Teil I die neben der Instandhaltung auch die Vorgaben einer vierteljährlichen Begehung regelt. Wir, als ausgebildete Sachkundige Personen für Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833 – Teil I können Ihnen bei der Aufgabenbewältigung helfen.

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Brandschutzbeauftragter

Die Auflage, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, kann sich durch verschiedene Rechtsvorschriften externe Stelle (Bauaufsicht, Brandschutzdienstelle) oder sonstigen Besonderheiten ergeben. Selbst wenn die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht gefordert ist, kann es ratsam sein, sich temporär oder dauerhaft dieser Kompetenz zu bedienen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Brandschutzbeauftragter, können wir Ihnen effizient und schnell - Wege sowie Möglichkeiten aufzeigen, um das betriebliche Brandrisiko zu minimieren.

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Brandschutzbeauftragter

Die Auflage, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, kann sich durch verschiedene Rechtsvorschriften externe Stelle (Bauaufsicht, Brandschutzdienstelle) oder sonstigen Besonderheiten ergeben. Selbst wenn die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht gefordert ist, kann es ratsam sein, sich temporär oder dauerhaft dieser Kompetenz zu bedienen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Brandschutzbeauftragter, können wir Ihnen effizient und schnell - Wege sowie Möglichkeiten aufzeigen, um das betriebliche Brandrisiko zu minimieren.

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Brandschutzordnung nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen und regelt das Verhalten von Personen im Brandfall. Des Weiteren legt sie Maßnahmen fest, die bei der Brandverhütung helfen. Eine Brandschutzordnung richtet sich immer an die jeweiligen Brandgefahren beziehungsweise an die unterschiedlichen Bedingungen im Gebäude, daher muss sie stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dank unserer 10-jähriger Erfahrung im Erstellen von Brandschutzordnungen können wir Ihnen schnell und zielgerichtet helfen, sodass umfassende Regeln für den Brandfall festgelegt werden können.

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Feuerwehrplan

Ein Feuerwehrplan oder Feuerwehrpläne gehören in ganz Deutschland zu den Führungsmitteln der Feuerwehr. Im Brandfall ist eine schnelle Orientierung der Feuerwehrleute wichtig, daher ist ein Feuerwehrplan eine unverzichtbare Informationsquelle für die Einsatzkräfte.Wir helfen Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise dabei, die Verbindung zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz herzustellen. Wir übernehmen für Sie die Bestandsaufnahme im Objekt, die Abstimmung mit den zuständigen Behörden und kümmern uns um die Freigabe der zuständigen Stelle

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Feuerwehrplan

Ein Feuerwehrplan oder Feuerwehrpläne gehören in ganz Deutschland zu den Führungsmitteln der Feuerwehr. Im Brandfall ist eine schnelle Orientierung der Feuerwehrleute wichtig, daher ist ein Feuerwehrplan eine unverzichtbare Informationsquelle für die Einsatzkräfte.Wir helfen Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise dabei, die Verbindung zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz herzustellen. Wir übernehmen für Sie die Bestandsaufnahme im Objekt, die Abstimmung mit den zuständigen Behörden und kümmern uns um die Freigabe der zuständigen Stelle

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Flucht- und Rettungsplan

Mit einem Flucht- und Rettungsplan sollen Besuchende, Kunden und Mitarbeitende vereinfacht Informationen zur Orientierung bei drohender Gefahr erhalten. In einer genormten Ansicht werden im Flucht- und Rettungsplan, Brandbekämpfungseinrichtungen sowie Rettungseinrichtungen dargestellt. Bei Gebäuden und großen Anlagen kann eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen bestehen. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) steht die Verpflichtung in Abhängigkeit von der Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte. Wir zeichnen Ihnen die passenden Fluchtpläne für Ihr Objekt. Neben der richtigen Anzahl und Größe kümmern wir uns auch um den richtigen Inhalt Ihrer Rettungspläne.

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Gefährdungsbeurteilung

Unabhängig davon, ob Sie Büroflächen, einen Industriestandort oder die Verantwortung für Alten- und Pflegeheime haben, gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetzt sind sie verpflichtet die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu bewerten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein zwei Personen Start-up aus Köln oder ein 50-Personen Betrieb aus dem Industriesektor sind. Sie müssen beginnend bei einem Bildschirmarbeitsplatz bis hin zur Beurteilung für die Lagerung von Gefahrstoffen oder Nutzung elektrischer Betriebsmittel die Gefährdungen für die Mitarbeitenden beurteilen. Eine Gefährdungsbeurteilung soll Ihnen potenzielle Gefahren aufzeigen und falls nötig organisatorische, technische oder bauliche Maßnahmen aufzeigen, um Risiken zu minimieren. Da sich die betrieblichen Inhalte und Anforderungen ändern, ist eine regelmäßige Kontrolle der Gefahrenanalyse sowie der Wirksamkeit notwendig.

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Gefährdungsbeurteilung

Unabhängig davon, ob Sie Büroflächen, einen Industriestandort oder die Verantwortung für Alten- und Pflegeheime haben, gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetzt sind sie verpflichtet die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu bewerten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein zwei Personen Start-up aus Köln oder ein 50-Personen Betrieb aus dem Industriesektor sind. Sie müssen beginnend bei einem Bildschirmarbeitsplatz bis hin zur Beurteilung für die Lagerung von Gefahrstoffen oder Nutzung elektrischer Betriebsmittel die Gefährdungen für die Mitarbeitenden beurteilen. Eine Gefährdungsbeurteilung soll Ihnen potenzielle Gefahren aufzeigen und falls nötig organisatorische, technische oder bauliche Maßnahmen aufzeigen, um Risiken zu minimieren. Da sich die betrieblichen Inhalte und Anforderungen ändern, ist eine regelmäßige Kontrolle der Gefahrenanalyse sowie der Wirksamkeit notwendig.

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KAES - der Brandschutzdrache

Kaes - Der Brandschutzdrache erlebt mit seinem Mitbewohner Nils und der Feuerwehrfrau Frieda einen aufregenden und lehrreichen Nachmittag. Während des Theaterstücks werden neben hilfreichen Eselsbrücken auch kindgerechte Tipps zur Brandprävention vermittelt. Mit Kaes zusammen, lernen die Kinder was passieren kann und wie man sich im Brandfall verhalten soll. Im Anschluss an das Theaterstück werden die Inhalte mit den Kindern nachbesprochen. Damit die ganzen theoretischen Inhalte aufgelockert werden, sollen die Kinder das erlernte mit Kaes – dem Brandschutzdrachen direkt in die Praxis umsetzen. Es wird das für die jeweilige Einrichtung geltende Brandalarmsignal aktiviert (z. B. Tröte, Sirene, Hupe o.ä.) und eine Evakuierung geübt. Zielpunkt der Übung ist der Sammelplatz. Dort wird noch eine Vollständigkeitskontrolle durchgeführt und die Kinder dürfen zur Belohnung einmal mit Kaes abklatschen, gemeinsam feiern und stolz auf sich sein.

Zur Leistung

Prüfung von Feuerschutzabschlüssen (FSA)

Feuerschutzabschlüsse sind bauliche Maßnahme und selbstschließende Abschlüsse wie z. B. Türen, Tore oder Klappen den Durchtritt von Feuer und Rauch für eine gewisse Dauer verhindern sollen. Feuerschutzabschlüsse, kurz FSA genannt, werden in der Praxis auch als Feststellanlagen oder Brandschutzabschlüsse bezeichnet. Feuerschutzabschlüssen bzw. Feststellanlagen werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen herstellt. Diese Einrichtungen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Darüber hinaus muss der Betreiber diese Sicherheitseinrichtungen regelmäßig (z. B. 1x im Monat) begehen, um potenzielle Mängel zu erkennen. Unser geschultes Team begeht ihre Brandschutztüren, um Mängel frühzeitig zu erkennen.

Zur Leistung

Prüfung von Feuerschutzabschlüssen (FSA)

Feuerschutzabschlüsse sind bauliche Maßnahme und selbstschließende Abschlüsse wie z. B. Türen, Tore oder Klappen den Durchtritt von Feuer und Rauch für eine gewisse Dauer verhindern sollen. Feuerschutzabschlüsse, kurz FSA genannt, werden in der Praxis auch als Feststellanlagen oder Brandschutzabschlüsse bezeichnet. Feuerschutzabschlüssen bzw. Feststellanlagen werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen herstellt. Diese Einrichtungen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Darüber hinaus muss der Betreiber diese Sicherheitseinrichtungen regelmäßig (z. B. 1x im Monat) begehen, um potenzielle Mängel zu erkennen. Unser geschultes Team begeht ihre Brandschutztüren, um Mängel frühzeitig zu erkennen.

Zur Leistung

Prüfung von tragbaren Feuerlöschern

Ein Brandereignis hat meistens verheerende Auswirkungen. Neben gravierenden persönlichen Schäden können auch Sachschäden zu langfristigen finanziellen Belastungen oder zur dauerhaften Betriebsschließung führen. Dabei können viele Schadensereignisse bereits in der Entstehungsphase bekämpft werden, wenn ein Feuerlöscher eingesetzt wird. Damit die kleinen roten Helfer im Ernstfall auch zuverlässig funktionieren, müssen diese an geeigneter Stelle platziert und regelmäßig gewartet und geprüft werden. Wir bieten Ihnen eine herstellerunabhängige Überprüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer Feuerlöscher an.

Zur Leistung

UNSER CREDO

„Als erfahrene Experten im vorbeugenden Brandschutz unterstützen wir Sie gerne im gewerblichen, aber auch privaten Bereich. Mit unseren Dienstleistungen und Produkten helfen wir Ihnen die Eintrittswahrscheinlichkeit für ein Brandereignis so gering wie möglich zu halten. Die Praxis zeigt, dass nicht alles verhindert werden kann, daher ist es im Ernstfall besonders wichtig gut vorbereitet zu sein. Hier profitieren Sie von unserem breiten Erfahrungsschatz, um möglichst viele Gefahrenquellen im Vorhinein zu erkennen. Dafür erarbeiten wir mit Ihnen individuelle Konzepte und Handlungshilfen für den Ernstfall. Die Frage ist nicht, ob es brennt, sondern wann es brennt!“

STARKE PARTNER

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Kontakt

 

KS-Brandschutzservice
Huven 12
53804 Much

02245 91 56 502
info@ks-brandschutzservice.de

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