Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Wir begleiten und beraten Sie als externer Brandschutzbeauftragter und helfen Ihnen bei fachlichen Fragen zum vorbeugenden Brandschutz

Die Auflage, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, kann sich durch verschiedene Rechtsvorschriften externe Stelle (Bauaufsicht, Brandschutzdienstelle) oder sonstigen Besonderheiten ergeben. Weiter kann sich die Auflage aufgrund der Gebäudeklasse beziehungsweise aus der Art & Nutzung der jeweiligen Betriebsstätte (Sonderbau) ergeben. Damit erfolgt die Anforderung aus den Bauordnungen der Länder. Abschließend kann ihr Sachversicherer die Anforderung stellen, um das betriebliche Risiko eines Brandes zu minimieren.

Erweitert wird die Empfehlung einen Brandschutzbeauftragen zu bestellen, aus der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 oder auch Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) genannt.

Selbst wenn die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht gefordert ist, kann es ratsam sein, sich temporär oder dauerhaft dieser Kompetenz zu bedienen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Brandschutzbeauftragter, können wir Ihnen effizient und schnell – Wege und Möglichkeiten aufzeigen, um das betriebliche Brandrisiko zu minimieren.

Warum KS-Brandschutzservice als externen Partner nehmen?

Die Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und umfassend. In der Publikation von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV-Information 205–023, BGI / GUV-I 5182) werden die Tätigkeiten und Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten genauer beschrieben und aufgelistet. Aktuell werden insgesamt 26 allgemeine Aufgaben beziffert, wobei das Aufgabenspektrum durch betriebliche Besonderheiten endlos erweitert werden kann. An dieser Stelle möchten wir ein paar der anfallenden Aufgaben aus der DGUV-Information 205–023, BGI / GUV-I 5182 auflisten.

  1. Erstellen/Fortschreiben einer Brandschutzordnung Teil A, B & C.
  2. Erstellen/ Fortschreiben eines Räumungskonzeptes (falls erforderlich).
  3. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen.
  1. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
  2. Kontrolle von Brandschutztüren, Brandschutztoren etc. (FSA = Feuerschutzabschlüssen).
  3. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind und falls nötig eine Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken.
  4. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen.
  5. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen.
  6. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2).

Darüber hinaus kann der Brandschutzbeauftragte für verschiedene Brandgefahren im Betrieb Gefährdungsbeurteilungen erstellen und einschätzen, ob bauliche, technische oder weitere organisatorische Brandschutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Falls Sie ein Bauvorhaben planen, sollte der interne oder externe Brandschutzbeauftragte bei den Planungen dabei sein. In der Regel kennt ein qualifizierter Brandschutzbeauftragte die betrieblichen Abläufe und kann einen Brandschutzsachverständigen bei einer baulichen und anlagentechnischen Planung sowie Erstellung eines Brandschutzkonzeptes unterstützen.
Neben den täglichen Aufgaben, die im Betrieb anfallen, muss sich ein Brandschutzbeauftragter regelmäßig fortbilden und sich mit den rechtlichen Änderungen auskennen. Des Weiteren muss ein Brandschutzbeauftragter für die Erstellung von Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungspläne über kostspielige Programme und die dazugehörige Medienkompetenz verfügen.
Des Weiteren zeigt die Praxis, dass viele Unternehmen einen Mitarbeitenden zusätzlich mit der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter beauftragen, sodass der zeitliche Verfügungsrahmen, neben der eigentlichen beruflichen Tätigkeit eher gering ist. Darüber hinaus können Unternehmer, durch die Nutzung eines externen Brandschutzbeauftragten, interne Konflikte und unangenehme Situationen für den eigenen Mitarbeitenden verhindern.
Daher bietet es sich aus den oben genannten Gründen an, dass wir, KS-Brandschutzservice, Sie als externer Brandschutzbeauftragter betreuen. Wir bieten Ihnen eine langjährige Berufserfahrung sowie Top-ausgebildetes Personal, damit wir immer am Puls der Zeit sind. Wir verfügen über die notwendigen aktuellen Vorschriften und über Programmlizenzen, um Ihre Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne nach DIN anzufertigen.

FAQ - Brandschutzbeauftragter

Der Bedarf kann sich durch verschiedene Rechtsvorschriften (Landesbauordnungen), durch externe Stellen (Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle), dem Sachversicherer oder durch die Art & Nutzung der Betriebsstätte ergeben. Eine besondere Art & Nutzung der Betriebsstätte ist z. B. das Betreiben eines Hotels, einem Alte- und Pflegeheim, einer Kindertagesstätte oder eines Hochhauses.

In der Regel reicht ein Brandschutzbeauftragter, wobei es auf verschiedene Faktoren ankommt. Die zu beachteten Faktoren sind u.a. Anzahl und Größe der Betriebsstätten & Anzahl der anfallenden Aufgaben. Sind Sie Betreiber einer Kindertagesstätte in Köln oder eines Hotels in Bonn, ist ein Brandschutzbeauftragter ausreichend. Betreiben Sie hingegen eine Hotelkette in Siegburg, Bonn, Köln, Dortmund, Hamburg, Berlin und München, könnte es sinnvoll sein mehrere Brandschutzbeauftragte zu haben. Ob Sie zur Erfüllung der Tätigkeiten sich an vorhandenem Personal oder an einem externen Dienstleister bedienen, können Sie frei entscheiden. Mit uns erhalten Sie langjährige Berufserfahrung in den Bereichen des vorbeugenden Brandschutzes.

Um die Qualifikation zu erlangen und Brandschutzbeauftragter zu werden, sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig. Es muss ein Lehrgang inkl. Prüfungsleistung besucht werden. Die eigentliche Herausforderung erfolgt erst in der Praxis, da sich regelmäßig die Vorschriften ändern und das Aufgabenspektrum nahezu grenzenlos ist.
Da der Betreiber bzw. Arbeitgeber Organisationspflichten zu erfüllen hat, sollte der Betreiber bzw. Arbeitgeber bei der Aufgabenübertragung darauf achten, dass eine persönliche und fachliche Eignung der ausgewählten Person vorliegt. Darüber hinaus muss dem Brandschutzbeauftragten ausreichen Zeit eingeräumt werden, seiner neuen Tätigkeit nachzugehen. Da Zeit eine wichtige Ressource ist und neben dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der vorbeugende Brandschutz eine wichtige Rolle einnimmt, empfehlen wir einen externen Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.

Der Brandschutzbeauftragte ist eine ausgebildete Person im Brandschutz und wird vom Arbeitgeber oder vom Bauherrn bzw. Betreiber schriftlich beauftragt, Aufgaben im betrieblich vorbeugenden Brandschutz zu übernehmen. Je besser der ein Brandschutzbeauftragter ausgebildet ist, desto mehr Aufgaben kann er wahrnehmen.
Ein Brandschutzhelfer ist eine ausgebildete Person, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Brandfall bestimmte zuvor festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen.

Sobald Sie Kontakt zu uns aufnehmen, besprechen wir mit Ihnen telefonisch kleinere Eckdaten. Im Anschluss kommen wir zu Ihnen, damit wir uns die Räumlichkeiten oder Produktionsstätten anschauen können. Unser Einsatzgebiet erstreckt sich über ganz Deutschland und wir kommen gerne zu Ihnen nach Berlin, Bonn, Hamburg, Hennef, Köln, München oder Siegburg liegen. Angeknüpft an Ihre Wünsche und der örtlichen Gegebenheiten erstellen wir Ihnen, das gewünschte Dienstleistung- und /oder Betreuungspaket zusammen. Da jedes Objekt und jede Anforderung individuell von uns betrachtet wird, erhalten Sie von uns ein auf Sie zugeschnittenes Paket.

Kontakt

 

KS-Brandschutzservice
Huven 12
53804 Much

02245 91 56 502
info@ks-brandschutzservice.de

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