organisatorischer Brandschutz

Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau, auch Gefahrenverhütungsschau oder Feuerbeschau genannt, ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes, um potenzielle Brandgefahren zu ermitteln. Es handelt sich um eine Begehung durch Beauftragte der zuständigen Behörde gemeinsam mit Objektbevollmächtigten und dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände.

 

Warum wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

In Deutschland ist die Organisation und Durchführung der Brandverhütungsschau in den Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer und in den Landesbauordnungen (Prüfverordnungen) geregelt. Im § 26 Abs. 1 des „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“ des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“heißt es: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) (1) „Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, sind im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen […] Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.“ Speziell in Bayern ist die Durchführung nach Ermessen der Kommune geregelt, welche auch zur Durchführung der Feuerbeschau durch die entsprechende Verordnung verpflichtet ist.

 

In welchen Objekten wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

Die jeweilige Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern zählt regelmäßig auf, welche Objekte und Anlagen besonders brandgefährdet sind oder im Schadensfall Menschen und Vermögenswerte intensiv gefährden. Typischerweise geht es um Objekte und Anlagen wie:

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen für Behinderte und ältere Menschen
  • Beherbergungsstätten
  • Gemeinschaftsunterkünfte, wie beispielsweise Flüchtlingsheime
  • Hochhäuser
  • Einrichtungen für Kinder
  • Schulen und Hochschulen
  • Versammlungsstätten (Diskotheken, Theater, Gaststätten o. ä.)
  • Verkaufsstätten
  • geschlossene Garagenkomplexe
  • Unternehmen und Betriebe, in denen feuergefährliche oder explosive Stoffe hergestellt oder verarbeitet werden
  • Lagerplätze und Lagerräume ab einer gewissen Größe
  • Gewerbebetriebe oder gewerbliche Anlagen, die mit Stoffen umgehen, welche im Schadensfall die Umwelt gefährden
  • Justizvollzugsanstalten

Die einzelnen Objekte und Anlagen sind in den Brandverhütungsschausatzungen der örtlich zuständigen Kommune hinterlegt. Durch die ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF –Bund- wurde eine Empfehlung zur Durchführung der Brandverhütungsschau mit einer Auflistung der entsprechenden Objekte herausgegeben. Für Nordrhein-Westfalen wurde diese Liste durch den Verband der Feuerwehren in NRW konkretisiert und eine Liste der Brandschauobjekte herausgegeben.

 

Was wird bei der Brandverhütungsschau gemacht?

Durch die Brandverhütungsschau soll festgestellt werden, ob bei der baulichen Anlage die Ziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Objekt eingehalten werden. Im Einzelnen:

  • der Entstehung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird,
  • die Voraussetzungen für die Selbstrettung von Personen gegeben sind,
  • die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist,
  • die wirksame Brandbekämpfung möglich ist,
  • die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert sind
  • und ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen.

 

Wie ist der Ablauf einer Brandverhütungsschau?

In den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede in den Abläufen. Auch kann der Ablauf je nach Brandschutzdienststelle leicht variieren. Von den Grundsätzen her folgen die meisten einem ähnlichen Ablauf für die Durchführung wie hier skizziert.

  • Schriftliche Ankündigung der Brandverhütungsschau empfohlener Weise mindestens 10-14 Arbeitstage vor der Begehung
  • Durchführung der Begehung und hierbei, wenn vorhanden, die Feststellung von Mängeln
  • Nachfolgend durch Zusendung einer schriftlichen Anhörung/Anordnung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung für die Beseitigung der Mängel durch die zuständige Behörde
  • Mögliche Nachbegehung zur Kontrolle der Mängelbeseitigung

Um einen reibungslosen Ablauf der Brandverhütungsschau sicherzustellen ist es sinnvoll und erforderlich, dass alle Räume des Objektes zugänglich sind.

 

Wer nimmt an einer Brandverhütungsschau teil?

Von Objekteseite her muss eine Person die mit den baulichen und betrieblichen Gegebenheiten des Objektes vertraut ist teilnehmen, ein bestellter Brandschutzbeauftragter sollte auch an den behördlichen Brandschauen teilnehmen. Wer konkret von Behördenseite an einer Brandverhütungsschau teilnimmt, ist in der jeweiligen Verordnung vorgesehen. Die Zuständigkeit liegt in fast allen Bundesländern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. In Nordrhein-Westfalen wird die Brandverhütungsschau durch Brandschutztechniker, die an der zentralen Aus- und Fortbildungsstätte des Landes oder einer vergleichbaren Einrichtung eines anderen Landes ausgebildet wurden, durchgeführt. Soweit es erforderlich ist, sind weitere zuständige Dienststellen an der Brandverhütungsschau beteiligt, ebenso wie die örtliche Feuerwehr.

 

Typische Mängel bei einer Brandverhütungsschau:

  • Rettungswege sind nicht brandlastfrei, sind verschlossen oder nicht in voller Breite nutzbar
  • Türen in Rettungswegen sind nicht richtig gekennzeichnet
  • Brand- und / oder Rauchschutztüren werden unzulässig offengehalten oder schließen nicht selbsttätig
  • Objektzugänglichkeit wie z.B. der jederzeit mögliche Zugang zum Objekt mit passenden Schlüsseln aus einem funktionstüchtigen Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) ist nicht gegeben
  • Nutzungsänderungen von Räumen wenn sich z.B. die Brandrisiken eines Raums und damit ggf. auch die eines angrenzenden Flurs ändern
  • Versorgungsleitungen: wie Gas, Wasser, Strom, Lüftung werden ohne Schottung durch Wände und Decken, die eine Feuerwiderstandsdauer haben müssen, geführt
  • Lagerung brennbarer Materialien im Freien, wenn unter anderem die Mindestabstände von 5 m zu Gebäudeöffnungen und Fenstern nicht eingehalten werden
  • Lagerung brennbarer Materialien im Gebäude, wo eine Lagerung nicht zulässig ist, z.B. in Heizungsräumen oder Lüftungsanlagen
  • Hinweisschilder für Brandschutzeinrichtungen oder Rettungswege fehlen

 

Welche Kosten entstehen durch eine Brandverhütungsschau?

Die jeweilige Rechtsverordnung der Bundesländer sehen die Möglichkeit der Gebührenerhebung für eine Brandverhütungsschau vor. Maßgeblich für die Höhe der Kosten sind die entsprechenden Satzungen auf Gemeindeebene. Diese haben die Möglichkeit neben dem Zeiteinsatz des behördlich bevollmächtigten Beschauers und dessen Qualifikation, auch Fahrtkosten und ähnliche Nebenkosten wie die Gestellung eines Fahrzeuges in die Gebühren einfließen zu lassen.

 

Fazit zur Brandverhütungsschau

Es besteht eine gesetzliche Grundlage eine Brandverhütungsschau durchzuführen. Dabei sollte dieses Instrument nicht als Angriff gewertet werden, sondern als Hilfestellung vom Gesetzgeber, dass in Gebäuden mit besonderen Herausforderungen Fachpersonal nach der Sicherheit und Ordnung schauen. In den meisten Fällen haben die o. a. Objekte einen oder mehrere Brandschutzbeauftragte. Wir raten Ihnen dazu, den jeweiligen Verantwortlichen Brandschutzbeauftragen mit zur Brandverhütungsschau zu nehmen. Sollten Sie keinen eigenen Brandschutzbeauftragten haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung.