Allgemein

Brandklassen

Im nachfolgenden Blogbeitrag erläutern wir Ihnen die Einteilung der Brandklassen und welche Stoffe der jeweiligen Brandklasse zugeordnet werden.

Gemäß der Technische Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ oder aus ASR A2.2 genannt, wird in Kapitel 4.1. das Thema Brandklassen erläutert und aufgegriffen. Die Brandklassen sind in der DIN EN 2:2005-01 geregelt und werden in fünf unterschiedliche Klassen unterteilt. Neben der Brandklasse A gibt es noch die Klassifizierung in den Klassen B, C, D und F. Aufgrund der Vielfalt an Brandklassen und brennbaren Stoffen, sollte immer individuell geprüft werden, welches das richtige Löschmittel ist.

 

Brandklasse

Brandklassen gemäß ASR A 2.2. und DIN EN 2:2005-01
Quelle: ASR A.2.2; Brandklassen gemäß ASR A 2.2. und DIN EN 2:2005-01

In der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ werden fünf Brandklassen aufgeführt.

Brandklasse A: Brände fester Stoffe

  • organische Stoffe wie z. B. Holz, Stroh, Papier, Kohle usw.

Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen

  • z. B. Benzin, Lacke, Schmierfette, Harze und Lacke

Brandklasse C: Brände von Gasen

  • z. B. Methan, Wasserstoff, Erdgas usw.

Brandklasse D: Brände von Metallen

  • Magnesium, Lithium, Natrium, Aluminium usw.

Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten

  • pflanzliche oder tierische Fette in Frittier- und Fettbackgeräte (z. B. Fritteuse)

 

Wie die Auflistung verdeutlicht, wird in der DIN EN 2:2005-01 keine eigene Brandklasse für elektrische Anlagen sowie Betriebsmittel definiert, somit müssen die elektrischen Anlagen sowie Betriebsmittel über die vorhandenen Klassifizierungen bedient werden.

 

Anforderungen an Feuerlöscher und Arbeitsstätten:

Neben den fünf Brandklassen gibt es unterschiedliche Regelungen für Arbeitgeber, die es bei der Ausstattung der Arbeitsstätte zu beachten gibt. So hat der Arbeitgeber, gemäß Kapitel 5.2 der ASR A2.2  „Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen“,  die Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der vorhandenen Stoffe, der potenziellen Brandgefährdung und der Grundfläche des Betriebes in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Darüber hinaus sollten bei der Bereitstellung von Feuerlöschern die unterschiedlichen Teilbereiche der Arbeitsstätte einzeln betrachtet werden. In Kapitel 5.3. „Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen“ wird noch detaillierter erläutert, wie zum Beispiel die Ausstattung sein sollte. Hier ein kleiner Auszug aus Kapitel 5.3. der ASR A2.2.:

 

  • Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind,
  • Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrs-wegen/Fluren angebracht sind,
  • die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,
  • usw.

 

Wartung nach DIN 14406 von tragbaren Löschgeräten

Wussten Sie, dass Feuerlöscher regelmäßig durch einen Sachkundigen nach DIN 14 406 Teil 4 für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher geprüft werden müssen?

Wir kontrollieren Ihre tragbaren Feuerlöscher nach DIN 1406-4 und gemäß weiteren verschiedenen Vorschriften. Neben Drehmomentschlüssel, Prüfmanometer, Ventilschlüssel und vielen weiteren Werkzeugen gehören die Betriebssicherheitsverordnung, die Druckbehälterverordnung sowie die jeweiligen die Prüf- und Füllvorschriften der Hersteller nach DIN EN 3 zu unserem Handwerkzeug. Ist unsere Wartung abgeschlossen, erhalten Ihre Feuerlöscher einen Prüf- und Instandhaltungsnachweis der verschiedene Angaben erhält. Neben einem Prüf- und Instandhaltungsnachweis erhalten Sie eine Prüfdokumentation in digitaler Form für Ihre Unterlagen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: Wartung nach DIN 14406 von tragbaren Löschgeräten

 

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    Allgemein

    Gebäudeklasse nach Musterbauordnung und Landesbauordnung NRW

    Im nachfolgenden Blogbeitrag erläutern wir Ihnen die Gebäudeklasse nach Musterbauverordnung und Landesbauordnung NRW. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es, aufgrund der gesetzlichen Struktur, verschiedene Bauordnungen. Bei der Festlegung orientieren sich die Bundesländer an einer Musterbauverordnung (MBO). Bei der finalen Ausgestaltung der Landesbauordnung (LBO) dürfen die Länder jedoch von der Musterbauverordnung abweichen. Die Klassifizierung der Gebäudeklassen in NRW sind mit denen aus der MBO identisch.

    Grundsätzlich lässt sich sagen, je höher die Gebäudeklassen, desto höher die Anforderungen an den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz.

     

    Gebäudeklasse

    In der Musterbauordnung (MBO) § 2 (3) sowie in der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) § 2 (3) sind fünf Gebäudeklassen definiert.

    Gebäudeklasse 1:

    • freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,
    • freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung,

    Gebäudeklasse 2:

    • Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,

    Gebäudeklasse 3:

    • sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,

    Gebäudeklasse 4:

    • Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² in einem Geschoss,

    Gebäudeklasse 5:

    • sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

     

    Übersicht Gebäudeklasse nach Musterbauordnung (MBO)
    Übersicht der Gebäudeklasse nach Musterbauordnung (MBO)

    Als Höhe gilt laut Musterbauverordnung und Landesbauordnung NRW die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. Bei Nutzungseinheiten ist als Grundfläche von der Brutto-Grundfläche auszugehen. Kellergeschosse werden bei der Berechnung der Brutto-Grundfläche nicht betrachtet. Dabei ist zu beachten, dass selbstständige unterirdische Gebäude der Gebäudeklasse 5 zugeordnet werden. Abschließend ist die Klassifizierung in einer der aufgeführten Gebäudeklassen nutzungsneutral. Eine Ausnahme bildet hier die Land- und Forstwirtschaft.

     

     

    Besonderheit Sonderbauten:

     

    Neben den fünf Gebäudeklassen gibt es in der Musterbauordnung Kriterien § 2 (4), nach denen Gebäude zusätzlich als Sonderbauten eingestuft werden. In der Landesbauordnung NRW findet sich die Einstufung bei §50 (2).

    Sonderbauten sind „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“. Darunter fallen zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels, Schulen, Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 9 m uvm.

    Für Sonderbauten gelten in der Regel eigene Auflagen. Diese sind in der jeweiligen Sonderbauverordnungen der Länder festgelegt. Aus den Sonderbauverordnungen ergeben sich spezifische (Brandschutz-)Anforderungen.

     

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      Allgemein Brandschutz für Kinder organisatorischer Brandschutz

      Kinderfinder – für mehr Sicherheit

      In unserem Blogbeitrag erklären wir Ihnen was und wofür der Kinderfinder ist. Zudem finden Sie in unserem Blogbeitrag einen Schnellcheck für zu Hause. So können Sie einfach aber wirksam überprüfen, ob die organisatorischen und präventiven Maßnahmen für den Brandfall vorhanden sind.

       

      Kinderfinder – zur Steigerung der Sicherheit

      Die Erfahrung zeigt, dass Erwachsene und Kindern im Brandfall oft in Panik geraten. Dadurch bringen sich die Menschen zusätzlich in Gefahr. Kinder reagieren dabei ganz anders als Erwachsene. Sie verstecken sich aus Angst vor dem Feuer unter ihrem Bett, im Schrank oder hinter den Gardinen. Mit einem Brand geht automatisch eine Rauchentwicklung einher. Ist der Einsatzort bereits stark verraucht, kann die Feuerwehr bei einem Rettungseinsatz schwer unterscheiden, in welchem Raum sich möglicherweise noch ein Kind aufhält. Unser Kinderfinder kann als Wegweiser helfen und den Einsatzkräften eine Orientierung schaffen.

       

      Die Grundausstattung für ein sicheres zu Hause

      Wir sind der Überzeugung, dass unabhängig von gesetzlichen Vorschriften und Regeln, jeder Haushalt über Rauchmelder in den entsprechen Wohn- und Schlafräumen verfügen sollte. Des Weiteren ist es in unseren Augen unerlässlich, dass jeder Haushalt mindestens über einen Feuerlöscher verfügt. Dabei sollte beachtet werden, wo der Feuerlöscher bzw. die Feuerlöscher positioniert und eingesetzt werden könnten. Da die Auswahl des richtigen Löschmittels eine entscheidende Rolle spielt. Um das Sicherheitsniveau zu Hause weiter zu erhöhen, empfehlen wir zusätzlich an Kinder- und Elternschlafzimmer einen Kinderfinder anzubringen. Erwerben können Sie unseren Kinderfinder unter: Kinderfinder KAES – der Brandschutzdrache

       

      Schnellcheck für das Eigenheim:

      • Rauchmelder in den entsprechenden Wohn- und Schlafräumen?
      • Feuerlöscher in der passenden Anzahl und mit richtigem Löschmittel?
      • Kinderfinder an allen Kinder- und Elternschlafzimmertüren?

       

      Wenn Sie alle Fragen mit gutem Gewissen mit Ja beantworten können, sind Sie in unseren Augen gut ausgestattet. Sollten Sie hingegen eine oder mehrere Fragen mit Nein beantworten, sehen wir Nachholbedarf. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Optimierungspotenziale für zu Hause auszuschöpfen.

       

      Was ist KAES – der Kinderfinder?

      Aufkleber Kinderfinder
      Folie – selbstklebend – langnachleuchtend

       

      Der KAES – Kinderfinder ist ein selbstklebender langnachleuchtender Aufkleber. Das Dreieck ist liebevoll kreiert und 14 x 14 cm groß. Der Kinderfinder von KS-Brandschutzservice soll bei einem Haus- oder Wohnungsbrand den Feuerwehrleuten den direkten Weg zu Ihrem Kind aufweisen. Leider verstecken sich unsere Kleinen bei Gefahr und Angst, daher ist es so wichtig, mit Hinweisen den Feuerwehren zu helfen, um eine schnellere Suche zu ermöglichen.

       

       

       

       

       KAES – der Brandschutzdrache

      KAES-Der-Brandschutzdrache

      Entwickelt wurde KAES – der Kinderfinder in Anlehnung an unser Brandschutztheater „KAES – Der Brandschutzdrache“. Wir sind besonders stolz in einem gemeinschaftlichen Projekt einen Beitrag leisten zu können, damit bereits unsere ganz Kleinen das richtige Verhalten im Brandfall lernen und sich in dieser Notsituation zu helfen wissen. Das Theaterstück ist für Kinder 3+ konzipiert und vermittelt spielerisch das richtige Verhalten im Brandfall. KAES hilft mit Eselsbrücken dabei, dass sich die Kinder die wichtigsten Punkte einfacheren merken können. Wie die Besetzung in unserem Theaterstück ist und was KAES erlebt erfahrt ihr hier: Kaes – Der Brandschutzdrache

       

       

       

      Allgemein

      Wie unsere Zusammenarbeit abläuft

      Sie benötigen eine Dienstleistung und stehen vor der Frage, mit welchem Unternehmen soll ich zusammenarbeiten? Wir bieten eine schnelle und kundenorientierte Arbeitsweise mit dem Blick für das Wesentliche. Unser Auftragsablauf bzw. Arbeitsablauf beinhaltet fünf Schritte. Wir betreuen Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Abschlussdokumentation in Form von Berichten, Stellungnahmen oder Zertifikaten.

       

      Schritt 1 – Kontakt

      • Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail.
      • Sie nennen uns Ihre Anforderung und Herausforderung.

       

      Schritt 2 – Erfassung

      • Nachdem wir Ihre E-Mail erhalten haben, melden wir uns zeitnah telefonisch oder per Mail bei Ihnen.
      • Melden Sie sich telefonisch, besprechen wir direkt am Telefon Ihre Anforderung und Herausforderung.
      • Gemeinsam filtern wir die benötigte Leistung heraus und fordern eventuell weitere Unterlagen von Ihnen an (z. B. Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Versicherungsauflagen, Pläne, Brandschaubericht).

      Schritt 3 – Angebot

      • Nach unserer gemeinsamen telefonischen Besprechung und Sichtung aller relevanter Unterlagen (z. B. Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Versicherungsauflagen, Pläne, Brandschaubericht) erstellen wir ein individuelles Angebot.
      • Neben dem Angebot erhalten Sie Terminvorschläge und Angaben über die Dauer der Leistungserbringung.

      Schritt 4 – Umsetzung

      • Wir machen uns an die Arbeit und bearbeiten die Neuerstellung, Überarbeitung oder Anpassung von Brandschutzordnungen, Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen oder Evakuierungskonzepten.
      • Wir bilden am vereinbarten Termin Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer aus.
      • Wir lassen oder liefern selbst, die bestellen tragbaren Feuerlöscher und Piktogramme aus.

      Schritt 5 – Dokumentation

      • Sie erhalten die passende Abschlussdokumentation zur beauftragten Leistung. Dies können die fertigen Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne oder die finale Fassung der Brandschutzordnung sein.
      • Sofern wir Brandschutzhelfer*innen ausgebildet haben, erhalten Sie dazu die Teilnahmebescheinigungen für Ihre Unterlagen.
      • Auf Wunsch nehmen wir Sie in unseren automatischen Erinnerungsservice auf, damit Sie keine Frist versäumen.

       

      Neben den einzelnen Arbeitsabläufen erhalten Sie bei uns eine kompetente Expertise im vorbeugenden Brandschutz. Unser Unternehmen ist familiengeführt und verfügt über kurze Entscheidungswege. Wir beraten Sie telefonisch und vor Ort noch selbst. Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit.

      Allgemein organisatorischer Brandschutz

      Brandverhütungsschau

      Die Brandverhütungsschau, auch Gefahrenverhütungsschau oder Feuerbeschau genannt, ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes, um potenzielle Brandgefahren zu ermitteln. Es handelt sich um eine Begehung durch Beauftragte der zuständigen Behörde gemeinsam mit Objektbevollmächtigten und dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände.

       

      Warum wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

      In Deutschland ist die Organisation und Durchführung der Brandverhütungsschau in den Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer und in den Landesbauordnungen (Prüfverordnungen) geregelt. Zum Beispiel heißt es im § 26 Abs. 1 des „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“ des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“heißt es: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) (1) „Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, sind im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen… …Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.“ Speziell in Bayern ist die Durchführung nach Ermessen der Kommune geregelt, welche auch zur Durchführung der Feuerbeschau durch die entsprechende Verordnung verpflichtet ist.

       

      In welchen Objekten wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

      Die jeweilige Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern zählt regelmäßig auf, welche Objekte und Anlagen besonders brandgefährdet sind oder im Schadensfall Menschen und Vermögenswerte intensiv gefährden. Typischerweise geht es um Objekte und Anlagen wie:

      • Krankenhäuser
      • Pflegeeinrichtungen für Behinderte und ältere Menschen
      • Beherbergungsstätten
      • Gemeinschaftsunterkünfte, wie beispielsweise Flüchtlingsheime
      • Hochhäuser
      • Einrichtungen für Kinder
      • Schulen und Hochschulen
      • Versammlungsstätten (Diskotheken, Theater, Gaststätten o. ä.)
      • Verkaufsstätten
      • geschlossene Garagenkomplexe
      • Unternehmen und Betriebe, in denen feuergefährliche oder explosive Stoffe hergestellt oder verarbeitet werden
      • Lagerplätze und Lagerräume ab einer gewissen Größe
      • Gewerbebetriebe oder gewerbliche Anlagen, die mit Stoffen umgehen, welche im Schadensfall die Umwelt gefährden
      • Justizvollzugsanstalten

      Die einzelnen Objekte und Anlagen sind in den Brandverhütungsschausatzungen der örtlich zuständigen Kommune hinterlegt. Durch die ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF –Bund- wurde eine Empfehlung zur Durchführung der Brandverhütungsschau mit einer Auflistung der entsprechenden Objekte herausgegeben. Für Nordrhein-Westfalen wurde diese Liste durch den Verband der Feuerwehren in NRW konkretisiert und eine Liste der Brandschauobjekte herausgegeben. https://www.feuerwehrverband.nrw/fileadmin/Downloads/Verband/Themen/Vorbeugender%20Brand-%20und%20Gefahrenschutz/2016-04-17_Brandschauobjekte.pdf

       

      Was wird bei der Brandverhütungsschau gemacht?

      Durch die Brandverhütungsschau soll festgestellt werden, ob bei der baulichen Anlage die Ziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Objekt eingehalten werden. Im Einzelnen:

      • der Entstehung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird,
      • die Voraussetzungen für die Selbstrettung von Personen gegeben sind,
      • die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist,
      • die wirksame Brandbekämpfung möglich ist,
      • die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert sind
      • und ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen.

       

      Wie ist der Ablauf einer Brandverhütungsschau?

      In den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede in den Abläufen. Auch kann der Ablauf je nach Brandschutzdienststelle leicht variieren. Von den Grundsätzen her folgen die meisten einem ähnlichen Ablauf für die Durchführung wie hier skizziert.

      • Schriftliche Ankündigung der Brandverhütungsschau empfohlener Weise mindestens 10-14 Arbeitstage vor der Begehung
      • Durchführung der Begehung und hierbei, wenn vorhanden, die Feststellung von Mängeln
      • Nachfolgend durch Zusendung einer schriftlichen Anhörung/Anordnung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung für die Beseitigung der Mängel durch die zuständige Behörde
      • Mögliche Nachbegehung zur Kontrolle der Mängelbeseitigung

      Um einen reibungslosen Ablauf der Brandverhütungsschau sicherzustellen ist es sinnvoll und erforderlich, dass alle Räume des Objektes zugänglich sind.

       

      Wer nimmt an einer Brandverhütungsschau teil?

      Von Objekteseite her muss eine Person die mit den baulichen und betrieblichen Gegebenheiten des Objektes vertraut ist teilnehmen, ein bestellter Brandschutzbeauftragter sollte auch an den behördlichen Brandschauen teilnehmen. Wer konkret von Behördenseite an einer Brandverhütungsschau teilnimmt, ist in der jeweiligen Verordnung vorgesehen. Die Zuständigkeit liegt in fast allen Bundesländern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. In Nordrhein-Westfalen wird die Brandverhütungsschau durch Brandschutztechniker, die an der zentralen Aus- und Fortbildungsstätte des Landes oder einer vergleichbaren Einrichtung eines anderen Landes ausgebildet wurden, durchgeführt. Soweit es erforderlich ist, werden weitere zuständige Dienststellen an der Brandverhütungsschau beteiligt, ebenso wie die örtliche Feuerwehr.

       

      Typische Mängel bei einer Brandverhütungsschau:

      • Rettungswege sind nicht brandlastfrei, sind verschlossen oder nicht in voller Breite nutzbar
      • Türen in Rettungswegen sind nicht richtig gekennzeichnet
      • Brand- und / oder Rauchschutztüren werden unzulässig offengehalten oder schließen nicht selbsttätig
      • Objektzugänglichkeit wie z.B. der jederzeit mögliche Zugang zum Objekt mit passenden Schlüsseln aus einem funktionstüchtigen Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) ist nicht gegeben
      • Nutzungsänderungen von Räumen wenn sich z.B. die Brandrisiken eines Raums und damit ggf. auch die eines angrenzenden Flurs ändern
      • Versorgungsleitungen: wie Gas, Wasser, Strom, Lüftung werden ohne Schottung durch Wände und Decken, die eine Feuerwiderstandsdauer haben müssen, geführt
      • Lagerung brennbarer Materialien im Freien, wenn unter anderem die Mindestabstände von 5 m zu Gebäudeöffnungen und Fenstern nicht eingehalten werden
      • Lagerung brennbarer Materialien im Gebäude wo diese nicht gelagert werden dürfen, z.B. in Heizungsräumen oder Lüftungsanlagen
      • Hinweisschilder für Brandschutzeinrichtungen oder Rettungswege fehlen

       

      Welche Kosten entstehen durch eine Brandverhütungsschau?

      Die jeweilige Rechtsverordnung der Bundesländer sehen die Möglichkeit der Gebührenerhebung für eine Brandverhütungsschau vor. Maßgeblich für die Höhe der Kosten sind die entsprechenden Satzungen auf Gemeindeebene. Diese haben die Möglichkeit neben dem Zeiteinsatz des behördlich bevollmächtigten Beschauers und dessen Qualifikation, auch Fahrtkosten und ähnliche Nebenkosten wie die Gestellung eines Fahrzeuges in die Gebühren einfließen zu lassen.

       

      Kontakt

      Bei Ihnen steht eine Brandverhütungsschau, Gefahrenverhütungsschau oder Feuerbeschau an? Sie möchten alle Möglichkeiten und Eventualitäten besprechen oder wünschen eine Begleitung von einem Experten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen.