Allgemein Brandschutz für Kinder organisatorischer Brandschutz

Kinderfinder – für mehr Sicherheit

In unserem Blogbeitrag erklären wir Ihnen was und wofür der Kinderfinder ist. Zudem finden Sie in unserem Blogbeitrag einen Schnellcheck für zu Hause. So können Sie einfach aber wirksam überprüfen, ob die organisatorischen und präventiven Maßnahmen für den Brandfall vorhanden sind.

 

Kinderfinder – zur Steigerung der Sicherheit

Die Erfahrung zeigt, dass Erwachsene und Kindern im Brandfall oft in Panik geraten. Dadurch bringen sich die Menschen zusätzlich in Gefahr. Kinder reagieren dabei ganz anders als Erwachsene. Sie verstecken sich aus Angst vor dem Feuer unter ihrem Bett, im Schrank oder hinter den Gardinen. Mit einem Brand geht automatisch eine Rauchentwicklung einher. Ist der Einsatzort bereits stark verraucht, kann die Feuerwehr bei einem Rettungseinsatz schwer unterscheiden, in welchem Raum sich möglicherweise noch ein Kind aufhält. Unser Kinderfinder kann als Wegweiser helfen und den Einsatzkräften eine Orientierung schaffen.

 

Die Grundausstattung für ein sicheres zu Hause

Wir sind der Überzeugung, dass unabhängig von gesetzlichen Vorschriften und Regeln, jeder Haushalt über Rauchmelder in den entsprechen Wohn- und Schlafräumen verfügen sollte. Des Weiteren ist es in unseren Augen unerlässlich, dass jeder Haushalt mindestens über einen Feuerlöscher verfügt. Dabei sollte beachtet werden, wo der Feuerlöscher bzw. die Feuerlöscher positioniert und eingesetzt werden könnten. Da die Auswahl des richtigen Löschmittels eine entscheidende Rolle spielt. Um das Sicherheitsniveau zu Hause weiter zu erhöhen, empfehlen wir zusätzlich an Kinder- und Elternschlafzimmer einen Kinderfinder anzubringen. Erwerben können Sie unseren Kinderfinder unter: Kinderfinder KAES – der Brandschutzdrache

 

Schnellcheck für das Eigenheim:

  • Rauchmelder in den entsprechenden Wohn- und Schlafräumen?
  • Feuerlöscher in der passenden Anzahl und mit richtigem Löschmittel?
  • Kinderfinder an allen Kinder- und Elternschlafzimmertüren?

 

Wenn Sie alle Fragen mit gutem Gewissen mit Ja beantworten können, sind Sie in unseren Augen gut ausgestattet. Sollten Sie hingegen eine oder mehrere Fragen mit Nein beantworten, sehen wir Nachholbedarf. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Optimierungspotenziale für zu Hause auszuschöpfen.

 

Was ist KAES – der Kinderfinder?

Aufkleber Kinderfinder
Folie – selbstklebend – langnachleuchtend

 

Der KAES – Kinderfinder ist ein selbstklebender langnachleuchtender Aufkleber. Das Dreieck ist liebevoll kreiert und 14 x 14 cm groß. Der Kinderfinder von KS-Brandschutzservice soll bei einem Haus- oder Wohnungsbrand den Feuerwehrleuten den direkten Weg zu Ihrem Kind aufweisen. Leider verstecken sich unsere Kleinen bei Gefahr und Angst, daher ist es so wichtig, mit Hinweisen den Feuerwehren zu helfen, um eine schnellere Suche zu ermöglichen.

 

 

 

 

 KAES – der Brandschutzdrache

KAES-Der-Brandschutzdrache

Entwickelt wurde KAES – der Kinderfinder in Anlehnung an unser Brandschutztheater „KAES – Der Brandschutzdrache“. Wir sind besonders stolz in einem gemeinschaftlichen Projekt einen Beitrag leisten zu können, damit bereits unsere ganz Kleinen das richtige Verhalten im Brandfall lernen und sich in dieser Notsituation zu helfen wissen. Das Theaterstück ist für Kinder 3+ konzipiert und vermittelt spielerisch das richtige Verhalten im Brandfall. KAES hilft mit Eselsbrücken dabei, dass sich die Kinder die wichtigsten Punkte einfacheren merken können. Wie die Besetzung in unserem Theaterstück ist und was KAES erlebt erfahrt ihr hier: Kaes – Der Brandschutzdrache

 

 

 

Allgemein organisatorischer Brandschutz

Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau, auch Gefahrenverhütungsschau oder Feuerbeschau genannt, ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes, um potenzielle Brandgefahren zu ermitteln. Es handelt sich um eine Begehung durch Beauftragte der zuständigen Behörde gemeinsam mit Objektbevollmächtigten und dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände.

 

Warum wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

In Deutschland ist die Organisation und Durchführung der Brandverhütungsschau in den Feuerwehrgesetzen der einzelnen Bundesländer und in den Landesbauordnungen (Prüfverordnungen) geregelt. Zum Beispiel heißt es im § 26 Abs. 1 des „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“ des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“heißt es: Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) (1) „Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, sind im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen… …Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.“ Speziell in Bayern ist die Durchführung nach Ermessen der Kommune geregelt, welche auch zur Durchführung der Feuerbeschau durch die entsprechende Verordnung verpflichtet ist.

 

In welchen Objekten wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?

Die jeweilige Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern zählt regelmäßig auf, welche Objekte und Anlagen besonders brandgefährdet sind oder im Schadensfall Menschen und Vermögenswerte intensiv gefährden. Typischerweise geht es um Objekte und Anlagen wie:

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen für Behinderte und ältere Menschen
  • Beherbergungsstätten
  • Gemeinschaftsunterkünfte, wie beispielsweise Flüchtlingsheime
  • Hochhäuser
  • Einrichtungen für Kinder
  • Schulen und Hochschulen
  • Versammlungsstätten (Diskotheken, Theater, Gaststätten o. ä.)
  • Verkaufsstätten
  • geschlossene Garagenkomplexe
  • Unternehmen und Betriebe, in denen feuergefährliche oder explosive Stoffe hergestellt oder verarbeitet werden
  • Lagerplätze und Lagerräume ab einer gewissen Größe
  • Gewerbebetriebe oder gewerbliche Anlagen, die mit Stoffen umgehen, welche im Schadensfall die Umwelt gefährden
  • Justizvollzugsanstalten

Die einzelnen Objekte und Anlagen sind in den Brandverhütungsschausatzungen der örtlich zuständigen Kommune hinterlegt. Durch die ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF –Bund- wurde eine Empfehlung zur Durchführung der Brandverhütungsschau mit einer Auflistung der entsprechenden Objekte herausgegeben. Für Nordrhein-Westfalen wurde diese Liste durch den Verband der Feuerwehren in NRW konkretisiert und eine Liste der Brandschauobjekte herausgegeben. https://www.feuerwehrverband.nrw/fileadmin/Downloads/Verband/Themen/Vorbeugender%20Brand-%20und%20Gefahrenschutz/2016-04-17_Brandschauobjekte.pdf

 

Was wird bei der Brandverhütungsschau gemacht?

Durch die Brandverhütungsschau soll festgestellt werden, ob bei der baulichen Anlage die Ziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Objekt eingehalten werden. Im Einzelnen:

  • der Entstehung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird,
  • die Voraussetzungen für die Selbstrettung von Personen gegeben sind,
  • die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist,
  • die wirksame Brandbekämpfung möglich ist,
  • die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert sind
  • und ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen.

 

Wie ist der Ablauf einer Brandverhütungsschau?

In den einzelnen Bundesländern gibt es Unterschiede in den Abläufen. Auch kann der Ablauf je nach Brandschutzdienststelle leicht variieren. Von den Grundsätzen her folgen die meisten einem ähnlichen Ablauf für die Durchführung wie hier skizziert.

  • Schriftliche Ankündigung der Brandverhütungsschau empfohlener Weise mindestens 10-14 Arbeitstage vor der Begehung
  • Durchführung der Begehung und hierbei, wenn vorhanden, die Feststellung von Mängeln
  • Nachfolgend durch Zusendung einer schriftlichen Anhörung/Anordnung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung für die Beseitigung der Mängel durch die zuständige Behörde
  • Mögliche Nachbegehung zur Kontrolle der Mängelbeseitigung

Um einen reibungslosen Ablauf der Brandverhütungsschau sicherzustellen ist es sinnvoll und erforderlich, dass alle Räume des Objektes zugänglich sind.

 

Wer nimmt an einer Brandverhütungsschau teil?

Von Objekteseite her muss eine Person die mit den baulichen und betrieblichen Gegebenheiten des Objektes vertraut ist teilnehmen, ein bestellter Brandschutzbeauftragter sollte auch an den behördlichen Brandschauen teilnehmen. Wer konkret von Behördenseite an einer Brandverhütungsschau teilnimmt, ist in der jeweiligen Verordnung vorgesehen. Die Zuständigkeit liegt in fast allen Bundesländern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. In Nordrhein-Westfalen wird die Brandverhütungsschau durch Brandschutztechniker, die an der zentralen Aus- und Fortbildungsstätte des Landes oder einer vergleichbaren Einrichtung eines anderen Landes ausgebildet wurden, durchgeführt. Soweit es erforderlich ist, werden weitere zuständige Dienststellen an der Brandverhütungsschau beteiligt, ebenso wie die örtliche Feuerwehr.

 

Typische Mängel bei einer Brandverhütungsschau:

  • Rettungswege sind nicht brandlastfrei, sind verschlossen oder nicht in voller Breite nutzbar
  • Türen in Rettungswegen sind nicht richtig gekennzeichnet
  • Brand- und / oder Rauchschutztüren werden unzulässig offengehalten oder schließen nicht selbsttätig
  • Objektzugänglichkeit wie z.B. der jederzeit mögliche Zugang zum Objekt mit passenden Schlüsseln aus einem funktionstüchtigen Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) ist nicht gegeben
  • Nutzungsänderungen von Räumen wenn sich z.B. die Brandrisiken eines Raums und damit ggf. auch die eines angrenzenden Flurs ändern
  • Versorgungsleitungen: wie Gas, Wasser, Strom, Lüftung werden ohne Schottung durch Wände und Decken, die eine Feuerwiderstandsdauer haben müssen, geführt
  • Lagerung brennbarer Materialien im Freien, wenn unter anderem die Mindestabstände von 5 m zu Gebäudeöffnungen und Fenstern nicht eingehalten werden
  • Lagerung brennbarer Materialien im Gebäude wo diese nicht gelagert werden dürfen, z.B. in Heizungsräumen oder Lüftungsanlagen
  • Hinweisschilder für Brandschutzeinrichtungen oder Rettungswege fehlen

 

Welche Kosten entstehen durch eine Brandverhütungsschau?

Die jeweilige Rechtsverordnung der Bundesländer sehen die Möglichkeit der Gebührenerhebung für eine Brandverhütungsschau vor. Maßgeblich für die Höhe der Kosten sind die entsprechenden Satzungen auf Gemeindeebene. Diese haben die Möglichkeit neben dem Zeiteinsatz des behördlich bevollmächtigten Beschauers und dessen Qualifikation, auch Fahrtkosten und ähnliche Nebenkosten wie die Gestellung eines Fahrzeuges in die Gebühren einfließen zu lassen.

 

Kontakt

Bei Ihnen steht eine Brandverhütungsschau, Gefahrenverhütungsschau oder Feuerbeschau an? Sie möchten alle Möglichkeiten und Eventualitäten besprechen oder wünschen eine Begleitung von einem Experten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen.