Allgemein Brandschutz für Kinder

Tag des brandverletzten Kindes

Der „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht in diesem Jahr unter dem Motto „Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!“. Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden, rund 7.500 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Daher richtet Paulinchen e.V. gemeinsam mit vielen Aktionspartner*innen in diesem Jahr den Fokus besonders auf brandheiße, brandgefährliche Unfallursachen, die zu Brandverletzungen führen. (Quelle: Tag des brandverletzten Kindes)

 

Wir freuen uns sehr beim diesjährig Aktionstag, am 07.12.2023, zum ersten Mal als Aktionspartner aktiv teilzunehmen. In Kooperation mit der Kinderklinik „Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße“ in Köln, führen wir zwei Mal unser Theaterstück KAES – Der Brandschutzdrache auf, um den Kindern das richtige Verhalten im Brandfall zu erklären. Damit wollen wir unseren Beitrag leisten, Kinder für Brandgefahren zu sensibilisieren. Zeitgleich wollen wir die Kinder befähigen, sich im Ernstfall richtig zu Verhalten, damit keine Verbrennungen entstehen.

Weitere Informationen zu Paulinchen findet Ihr unter: Paulinchen e.V.

Paulinchen e.V. gibt für den Notfall auch einen Fahrplan an die Hand:

Erste Hilfe im Notfall:

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verbrannt oder verbrüht hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.

Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.

Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.

Kühlen:

  • Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
  • Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.

Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.